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EBA veröffentlicht finale Leitlinien zur ESG-Szenarioanalyse

Am 5. November 2025 hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) die finalen Leitlinien zur Umweltszenarioanalyse (EBA/GL/2025/04) veröffentlicht. Diese ergänzen die im Januar 2025 publizierten Leitlinien zum Management von ESG-Risiken (EBA/GL/2025/01) und konkretisieren die Anforderungen, wie Institute Umweltszenarioanalysen durchführen sollen.

Zwei-Säulen-Ansatz für Umweltrisiken

Die neuen Leitlinien basieren auf zwei komplementären Säulen, die Institute bei der vorausschauenden Bewertung und Steuerung von Umweltrisiken unterstützen sollen:

Säule 1: Integration in bestehende Stresstesting-Frameworks

Die erste Säule zielt auf die Einbettung von Umweltrisiken in die bestehenden Stresstesting-Rahmenwerke der Institute ab. Dadurch sollen Banken in der Lage sein, die kurzfristigen finanziellen Auswirkungen von Umweltrisiken zu bewerten und sicherzustellen, dass Kapital- und Liquiditätsniveaus angemessen bleiben. Dies bedeutet konkret:

  • Klimastresstests (Climate Stress Tests, CST) werden zum integralen Bestandteil des regulären Stresstesting-Programms

  • Institute müssen die Auswirkungen von akuten physischen Risiken (z.B. Überschwemmungen, Stürme) und chronischen physischen Risiken (z.B. Temperaturanstieg, Meeresspiegelanstieg) quantifizieren

  • Transitorische Risiken aus dem Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft müssen berücksichtigt werden, einschließlich regulatorischer Änderungen, technologischer Entwicklungen und Veränderungen der Verbraucherpräferenzen

Säule 2: Klimaresilienzanalysen für langfristige Perspektiven

Die zweite Säule fokussiert auf längerfristige Resilienzanalysen (Climate Resilience Analysis, CRA). Diese bewerten die mittel- bis langfristigen Auswirkungen von Umweltrisiken und -chancen auf Geschäftsmodelle, Strategien und Risikoprofile der Banken:

  • Zeithorizont von mindestens 10 Jahren für die Bewertung langfristiger physischer und transitorischer Risiken

  • Beurteilung der strategischen Anpassungsfähigkeit des Geschäftsmodells

  • Analyse verschiedener plausibler Zukunftsszenarien, einschließlich der Erreichung der Klimaneutralität in der EU bis 2050

Wissenschaftlich fundierte Szenarien als Basis

Die Leitlinien schreiben vor, dass die verwendeten Szenarien wissenschaftlich fundiert sein müssen. Institute sollen sich dabei auf etablierte Modelle stützen, insbesondere auf jene des Network for Greening the Financial System (NGFS). Diese Szenarien umfassen:

  • Orderly Transition: Frühzeitiges, koordiniertes politisches Handeln minimiert sowohl Transitions- als auch physische Risiken

  • Disorderly Transition: Verzögerte oder fragmentierte Maßnahmen führen zu abrupten Übergängen mit erhöhten Transitionsrisiken

  • Hot House World: Schwaches globales Handeln resultiert in hoher Erwärmung mit schweren physischen Risiken

  • Too Little, Too Late: Chaotischer später Übergang kombiniert eskalierende physische und Transitionsrisiken

Proportionalität für kleine und nicht komplexe Institute

Ein zentraler Aspekt der Leitlinien ist die Berücksichtigung des Proportionalitätsgrundsatzes, der insbesondere für kleine und nicht komplexe Institute (SNCIs) von hoher Relevanz ist. Die EBA erkennt an, dass kleinere Institute über begrenzte Ressourcen, weniger komplexe Geschäftsmodelle und oft geografisch konzentriertere Engagement verfügen.

Vereinfachte Anforderungen für SNCIs

Für kleine und nicht komplexe Institute gelten folgende Erleichterungen:

  • Szenarioauswahl: SNCIs können auf bereits verfügbare, wissenschaftlich fundierte Szenarien zurückgreifen, die für ihre spezifischen Wirtschaftssektoren und geografischen Standorte relevant sind. Sie müssen nicht zwingend eigene, institutsspezifische Szenarien entwickeln.

  • Methodische Flexibilität: Während größere Institute komplexe quantitative Modelle einsetzen müssen, können kleinere Institute zunächst auf qualitative Bewertungen und vereinfachte quantitative Ansätze setzen.

  • Reduktion der Szenarioanzahl: SNCIs müssen nicht alle NGFS-Szenarien durchspielen, sondern können sich auf die für ihr Geschäftsmodell relevantesten Szenarien konzentrieren.

  • Integration in bestehende Prozesse: Die Umweltszenarioanalyse kann in bereits vorhandene ICAAP- und ILAAP-Prozesse integriert werden, ohne separate umfangreiche Frameworks aufbauen zu müssen.

Stufenweiser Aufbau der Analysefähigkeit

Die Leitlinien ermöglichen es kleineren Instituten, ihre Analysefähigkeiten schrittweise aufzubauen:

  • Phase 1 - Qualitative Bewertung: Identifikation der wesentlichen Umweltrisikotreiber im Portfolio, qualitative Einschätzung der Betroffenheit nach Sektoren und Regionen

  • Phase 2 - Einfache Quantifizierung: Nutzung von Proxies und Branchen-Benchmarks für erste quantitative Abschätzungen, z.B. Exposition gegenüber besonders klimasensitiven Sektoren

  • Phase 3 - Verfeinerte Analysen: Sukzessive Einführung granularerer Daten und spezifischerer Szenarien, wenn Datenqualität und -verfügbarkeit zunehmen

Fokussierung auf Wesentlichkeit

Der proportionale Ansatz bedeutet auch, dass sich kleinere Institute auf die für sie wesentlichen Risiken konzentrieren können:

  • Institute mit regionaler Ausrichtung können ihre Analysen auf die klimatischen Besonderheiten ihrer Geschäftsregion fokussieren (z.B. Hochwasserrisiko in Flussregionen, Hitzerisiko im Mittelmeerraum)

  • Sektorale Spezialisierungen ermöglichen eine tiefere Analyse weniger, aber relevanter Sektoren statt einer oberflächlichen Betrachtung aller Branchen

  • Die Materialitätsbeurteilung aus den ESG-Risikomanagement-Leitlinien (EBA/GL/2025/01) dient als Ausgangspunkt für den Umfang der Szenarioanalysen

Transmissionskanäle im Fokus

Die Leitlinien legen besonderen Wert auf die Berücksichtigung verschiedener Transmissionskanäle:

  • Mikroökonomisch Kanäle: Direkte Auswirkungen von ESG-Faktoren auf Finanzanlagen, Kreditrisiken oder operative Risiken

  • Makroökonomische Kanäle: Effekte auf wesentliche wirtschaftliche Indikatoren wie Inflation, BIP-Wachstum oder Arbeitslosigkeit

Rechtsgrundlage und Anwendungsbereich

Die finalen Leitlinien basieren auf Artikel 87a(5) der Capital Requirements Directive (CRD6) und erfüllen zudem Artikel 177(2a) der Capital Requirements Regulation (CRR3).

Sie richten sich an:

  • Kreditinstitute gemäß CRD6

  • Wertpapierfirmen

  • IRB-Institute müssen die Leitlinien besonders bei der Kreditrisiko-Stresstestung beachten

Einheitlicher Anwendungszeitpunkt für alle Institute

Anders als im ursprünglichen Konsultationspapier vorgesehen, hat die EBA in den finalen Leitlinien einen einheitlichen Anwendungszeitpunkt festgelegt:

  • Ab 1. Januar 2027: Anwendung für alle Institute einschließlich SNCIs

  • Keine gestaffelte Implementierung mehr wie noch im Entwurf vorgesehen

  • Dies unterscheidet sich von den ESG-Risikomanagement-Leitlinien, die eine gestaffelte Anwendung vorsehen (11. Januar 2026 für große Institute, 11. Januar 2027 für SNCIs)

Diese Änderung gibt allen Instituten mehr Vorbereitungszeit und trägt dem Umstand Rechnung, dass Szenarioanalysen einen höheren Reifegrad und komplexere methodische Ansätze erfordern. Zugleich unterstreicht der einheitliche Termin die Bedeutung, die die EBA der Integration von Umweltrisiken in die Bankensteuerung beimisst.

💡 Hinweis für kleine und nicht komplexe Institute:

Nutzen Sie die Möglichkeiten des proportionalen Ansatzes aktiv aus! Beginnen Sie frühzeitig mit einer Bestandsaufnahme: Welche klimabezogenen Risiken sind für Ihr Geschäftsmodell, Ihre geografische Ausrichtung und Ihre Sektorenschwerpunkte wirklich wesentlich? Konzentrieren Sie Ihre Ressourcen auf diese wesentlichen Risikotreiber. Prüfer Sie zunächst, ob bereits verfügbare NGFS-Szenarien oder nationale Klimaprojektionen (z.B. von ZAMG in Österreich oder DWD in Deutschland) für Ihre Zwecke ausreichen, bevor Sie in teure proprietäre Lösungen investieren. Bauen Sie auf Ihren bestehenden Stresstesting-Prozessen auf und erweitern Sie diese schrittweise um Klimakomponenten - dies ist effizienter als parallele Strukturen. Starten Sie mit qualitativen Bewertungen und einfachen Sensitivitätsanalysen (z.B. "Was passiert mit unserem Immobilienportfolio bei steigenden Hochwasserrisiken?"). Wichtig ist auch die Vernetzung: Nutzen Sie Brancheninitiativen, Arbeitskreise bei Verbänden und den Austausch mit anderen kleinen Instituten, um von Best Practices zu profitieren und Ressourcen zu teilen. Die Aufsicht erwartet keine Perfektion von Beginn an, sondern einen glaubwürdigen, risikoorientierten Ansatz mit erkennbarer Entwicklungsperspektive.

Quelle / Eckdaten

👉 Link zum Dokument

Referenz

EBA/GL/2025/04

📅 Veröffentlichung

5. November 2025

Art des Dokuments

Leitlinien

Herausgeber

Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA)

⚖️ Rechtsgrundlage

Artikel 87a(5) CRD6, Artikel 177(2a) CRR3

Adressaten

Kreditinstitute, Wertpapierfirmen (alle Institute inkl. SNCIs)

Status

Finale Leitlinien

📅 Datum Erstanwendung

1. Januar 2027 (einheitlich für alle Institute)


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