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Die EBA veröffentlicht finale technische Standards für Reporting Framework 4.1

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat am 28. Mai 2025 die finalen technischen Standards (ITS) zur Version 4.1 ihres Meldewesens-Frameworks veröffentlicht. Ziel ist die Optimierung der aufsichtlichen Datenmeldungen, insbesondere im Kontext von MiCAR, Pillar 3-Offenlegungen sowie der Integration von Instant Payments.

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Das nun veröffentlichte technische Paket umfasst standardisierte Spezifikationen, die Validierungsregeln, das Data Point Model (DPM) und XBRL-Taxonomien beinhalten. Diese unterstützen zukünftig folgende Berichtspflichten:

  • Pillar 3-Offenlegungs-Templates: Umfassende Umsetzung der technischen Durchführungsstandards (ITS) für Pillar 3-Offenlegungen.

  • MiCAR-Reporting Guidelines: Richtlinien für die Meldung von Daten, die von den zuständigen Behörden zur Wahrnehmung ihrer Aufsichtsaufgaben und zur Bewertung der Signifikanz im Rahmen der Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR) benötigt werden.

  • Integration von Instant Payments ITS: Die Integration des ITS-Systems für Instant Payments in das DPM und die Taxonomie.

Das neue Reporting Framework wird ab der zweiten Jahreshälfte 2025 in Kraft treten. Banken sollten sich daher frühzeitig mit den neuen Anforderungen bertraut machen, um eine reibungslose Implementierung zu gewährleisten und die Compliance mit den aktualisierten Standards sicherzustellen. Dies betrifft insbesondere Institute, die im Bereich Kryptowährungsdienstleistungen aktiv sind oder dies planen, sowie alle Banken im Hinblick auf ihre Pillar 3-Offenlegungspflichten.

💡Hinweis für kleine und nicht komplexe Banken:

Auch wenn Sie als kleine und nicht-komplexe Bank nicht direkt in den Kryptowährungsmarkt involviert sind, gibt es wichtige Aspekte zu beachten:

  • Prüfung der MiCAR-Relevanz: Auch wenn Sie keine direkten Krypto-Dienstleistungen anbieten, prüfen Sie sorgfältig, ob und inwiefern ihre Geschäftstätigkeit indirekte Berührungspunkte zu Kryptowerten aufweist (z.B. durch Kundenbeziehungen zu Krypto-Unternehmen oder durch die Verwahrung von Krypto-Assets im Rahmen anderer Dienstleistungen). Die MiCAR-Reportings könnten Sie hier unerwartet betreffen.

  • Auswirkungen auf Pillar 3-Offenlegungen: Die Zentralisierung der Pillar 3-Offenlegungen im EBA Data Hub soll den Prozess für alle Banken vereinfachen. Stellen Sie sicher, dass Ihre internen Systeme und Prozesse für die Datenbereitstellung an den Hub entsprechend angepasst werden können. Dies betrifft insbesondere die genaue Einhaltung der neuen XBRL-Taxonomien und DPM-Strukturen.

  • Ressourcenplanung: Beginnen Sie frühzeitig mit der Evaluierung des Anpassungsbedarfs Ihrer IT-Systeme und Prozesse. Auch wenn die Änderungen für kleinere Institute weniger umfangreich erscheinen mögen, erfordert die Umstellung auf neue Taxonomien und Meldeformate eine sorgfältige Planung und ausreichend interne Ressourcen.

  • Schulung und Know-how-Aufbau: Investieren Sie in die Schulung der Mitarbeiter, insbesondere in den Bereichen Meldewesen, Risikomanagement und IT, um ein tiefgehendes Verständnis für die neuen Standards und deren Implikationen zu entwickeln.

  • Austausch mit Branchenverbänden: Suchen Sie den Austausch mit Ihrem österreichischen Bankenverband oder vergleichbaren Organisationen. Diese können oft wertvolle Hilfestellungen, Interpretationen und Best Practices zur Umsetzung der neuen EBA-Vorgaben bereitstellen.

Die proaktive Auseinandersetzung mit diesen neuen Standards sicher nicht nur die Compliance, sondern kann auch dazu beitragen, Effizienzpotenziale im Meldewesen zu heben.

Quelle & Eckdaten

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Art des Dokuments

ITS

📆 Veröffentlichung

28. Mai 2025

Herausgeber

Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA)

📆 Anwendbarkeit

Zweite Jahreshälfte 2025

Status

Finale ITS, Weiterleitung an die EU-Kommission zur Annahme und Veröffentlichung als Delegierte Verordnung

⚖️ Rechtsgrundlage

CRR, MiCAR, EBA ITS-zu Offenlegung und Zahlungsverkehrsreporting




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