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EBA veröffentlicht aktualisiertes Verzeichnis systemrelevanter Institute (O-SII)

Am 15. Mai 2025 hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) die aktualisierte Liste der "Other Systemically Important Institutions" (O-SII) veröffentlicht. Diese Institute gelten - zusätzlich zu den global systemrelevanten Instituten (G-SII) - als besonders relevant für die Stabilität des Finanzsystems. Die Identifizierung erfolgt gemäß den harmonisierten Kriterien der EBA-Leitlinien, die von den zuständigen nationalen Behörden angewendet werden.

Kriterien für die Identifizierung systemrelevanter Institute

Die Einstufung als O-SII basiert auf einem einheitlichen europäischen Rahmen. Die EBA-Leitlinien sehen die folgenden Hauptkriterien vor:

  • Größe des Instituts (Bilanzsumme):

    Große Banken mit einer hohen Bilanzsumme haben tendenziell eine größere Auswirkung auf das Finanzsystem bei einem Ausfall. Die schiere Größe ist ein Risikofaktor für die Stabilität des Marktes.

  • Bedeutung für den Binnenmarkt oder für die Wirtschaft eines Mitgliedstaats:

    Institute, die z.B. bei der Kreditvergabe an Unternehmen, der Zahlungsabwicklung oder der Versorgung der Realwirtschaft eine zentrale Rolle spielen, gelten als besonders relevant für die wirtschaftliche Funktionsfähigkeit.

  • Komplexität der Geschäftsaktivitäten:

    Banken mit umfangreichen, schwer durchschaubaren Strukturen oder mit einem breiten Spektrum an Finanzinstrumenten (z.B. Derivate internationale Engagements) bergen ein erhöhtes operationelles Risiko.

  • Verflechtung mit anderen Finanzinstituten oder -systemen:

    Eine starke Verbindung zu anderen Marktteilnehmern - etwa durch Interbankgeschäfte oder Zentralverwahrstellen - kann im Krisenfall zu Ansteckungseffekten im gesamten Finanzsystem führen.

Zusätzlich können nationale Aufsichtsbehörden Institute nach eigenem Ermessen als O-SII klassifizieren, wenn besondere nationale Gegebenheiten eine systemische Relevanz begründen.

Ergebnisse der aktuellen O-SII-Erhebung

Anzahl und Verteilung der identifizierten Institute

Basierend auf den Daten zum Jahresende 2024 wurden insgesamt 175 Institute im Europäischen Wirtschaftsraum als "Other Systemically Important Institutions" (O-SII) identifiziert. Diese Einordnung erfolgt auf der höchsten Konsolidierungsebene in jedem Mitgliedstaat, d.h. Tochterunternehmen innerhalb einer Gruppe werden nicht gesondert gelistet, sofern sie nicht selbst auf nationaler Ebene als systemrelevant gelten. Ziel ist es, eine klare und konsistente Erfassung systemrelevanter Institute pro Land zu ermöglichen.

Kapitalpuffer zur Absorption systemischer Risiken

Mit der Identifizierung als O-SII ist die Verpflichtung verbunden, einen zusätzlichen Kapitalpuffer vorzuhalten, der dem Risiko entspricht, dass ein Institut aufgrund seiner Systemrelevanz für das Finanzsystem darstellen kann. Diese sogenannten O-SII-Puffer wurden von den zuständigen Behörden in einer Bandbreite von 0,25% bis 3% der risikogewichteten Aktiva festgelegt.

Die Höhe des Puffers ist dabei proportional zum O-SII-Score und kann länderspezifisch variieren - je nachdem, wie stark eine Bank innerhalb der nationalen und europäischen Finanzstruktur verankert ist.

Darstellung in einer EU-weiten Übersicht

Die EBA hat im Rahmen der Veröffentlichung eine grafische Übersicht erstellt, in der die Kapitalpuffer der identifizierten O-SII über alle Mitgliedstaaten hinweg dargestellt werden. Diese Visualisierung zeigt:

  • in welchen Ländern besonders viele oder große O-SII ansässig sind

  • Wie stark die Pufferanforderungen streuen

  • Welche Institute den maximalen Puffer von 3% erfüllen müssen

Diese Transparenz soll Marktteilnehmern, Investoren und der Öffentlichkeit eine nachvollziehbare Einschätzung der systemischen Risiken einzelner Institute ermöglichen.

💡Hinweis für kleine und nicht komplexe Banken:

Auch wenn Sie nicht direkt von den O-SII-Vorgaben betroffen sind, lohnt sich ein Blick auf die Bewertungsmethodik. Die darin enthaltenen Kriterien können als Orientierung dienen, um die eigene Rolle im Finanzsystem besser einzuschätzen und sich regulatorisch zukunftssicher aufzustellen.

Quelle / Eckdaten

👉 Link zum Dokument

📅 Veröffentlichung

15. Mai 2025

Herausgeber

Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA)

Anwendbare Kriterien

RBA/GL/2014/10 (Leitlinien zu O-SII-Kriterien)

Identifizierte Institute

175 Banken im EWR auf höchster Konsolidierungsebene

Kapitalpuffer

0,25% - 3% (je nach Relevanz)


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