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ESMA legt Entwurf für ESG-Rating-Regeln vor – Fokus auf Interessenkonflikte und Transparenz

Die europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat am 5. Mai 2025 einen wichtigen Schritt zur Regulierung von ESG-Ratinganbietern gesetzt. Im Rahmen des neuen ESG-Rating-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/3005) veröffentlichte ESMA einen Konsultationsentwurf für technische Regulierungsstandards (RTS), die künftig verbindliche Regeln für Anbieter von ESG-Ratings festlegen sollen.

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Ziel des zugrunde liegenden EU-Regelwerks ist es, einen einheitlichen aufsichtsrechtlichen Rahmen für ESG-Ratings in Europa zu schaffen. Dabei stehen Integrität, Transparenz, Vergleichbarkeit, Verantwortlichkeit, Verlässlichkeit, gute Unternehmensführung und Unabhängigkeit im Mittelpunkt. Die Verordnung ist Teil der umfassenden EU-Strategie für nachhaltige Finanzen.


Wesentliche Inhalte des Konsultationsentwurfs

Die ESMA wurde im Zuge der Verordnung beauftragt, technische Standards zu verschiedenen Aspekten der Tätigkeit von ESG-Ratingagenturen zu erarbeiten. Der aktuelle Entwurf befasst sich im Wesentlichen mit folgenden Punkten:


  1. Zulassung und Anerkennung

    ESG-Ratinganbieter müssen künftig umfangreiche Informationen im Rahmen ihres Zulassungs- oder Anerkennungsantrags bereitstellen. Dies betrifft unter anderem Organisationsstruktur, Geschäftsmodell und interne Kontrollen.

  2. Umgang mit Interessenkonflikten

    Agenturen, die neben ESG-Ratings auch andere Dienstleistungen anbieten, sollen klare Schutzmaßnahmen implementieren, um potenzielle Interessenkonflikte zu identifizieren und wirksam zu vermeiden. Dies soll die Unabhängigkeit und Objektivität der Ratings stärken.

  3. Offenlegungspflichten

    Vorgesehen sind detaillierte Informationspflichten gegenüber der Öffentlichkeit, den bewerteten Unternehmen sowie den Nutzern von ESG-Ratings. Damit soll mehr Transparenz über die Methodik, Datenquellen und mögliche Einschränkungen der Bewertungen geschaffen werden.


Zeitplan und weitere Schritte

Die Konsultation läuft bis zum 20. Juni 2025. Interessierte Akteure – darunter ESG-Ratingagenturen, Unternehmen, Finanzinstitute und zivilgesellschaftliche Organisationen – sind eingeladen, Stellungnahmen abzugeben.


ESMA plant, im Oktober 2025 einen finalen Bericht vorzulegen und die überarbeiteten technischen Standards der Europäischen Kommission zur Genehmigung zu übermitteln.


Fazit

Mit diesem Konsultationsentwurf setzt die ESMA einen zentralen Meilenstein für mehr Qualität und Vertrauen in ESG-Ratings. Besonders die neuen Vorgaben zur Offenlegung und zum Management von Interessenkonflikten dürften dazu beitragen, die Glaubwürdigkeit der Ratings zu stärken – ein wichtiger Baustein für die Weiterentwicklung nachhaltiger Finanzmärkte in Europa.


Quelle

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