ESMA-Leitlinien zum Product Governance
- Erika Leitgeb
- 16. Apr. 2023
- 1 Min. Lesezeit
Dokument | |
Konsultation | 8. Juli 2022 |
Veröffentlichung | 27. März 2023 |
Veröffentlichung in EU-Amtssprachen | ausständig |
Datum Compliance-Erklärung der Banca d'Italia | ausständig |
Compliance-Erklärung | ausständig |
Anwendbar ab | zwei Monate nach dem Datum der Veröffentlichung auf der Website der ESMA in allen EU-Amtssprachen |

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat neue Leitlinien zur Produkt-Governance im Zusammenhang mit der Richtlinie 2014/65/EU (MiFID II) veröffentlicht.
Gemäß Artikel 16(3) und 24(2) der MiFID II müssen Firmen, die Produkte (Finanzinstrumente und strukturierte Einlagen) herstellen oder vertreiben, angemessene Produkt-Governance-Regelungen unterhalten, verwalten und überprüfen.
Gemäß diesen Bestimmungen muss für jedes Produkt ein Zielmarkt von Endkunden ermittelt und regelmäßig überprüft werden, und auch die Vertriebsstrategie muss mit dem ermittelten Zielmarkt vereinbar sein.
Die Produktgovernance-Anforderungen der MiFID II sollen daher sicherstellen, dass die Firmen in allen Phasen des Produktlebenszyklus im besten Interesse ihrer Kunden handeln.
In diesem Sinne haben sich die Produkt-Governance-Anforderungen als ein Schlüsselelement des Anlegerschutzrahmens von MiFID II erwiesen, das sicherstellen soll, dass Produkte nur dann hergestellt und/oder vertrieben werden, wenn dies im besten Interesse der Kunden ist.
Die wichtigsten neuen Merkmale, die durch diese Leitlinien eingeführt werden, betreffen:
die Angabe möglicher Nachhaltigkeitsziele, mit denen ein Produkt vereinbar ist;
die Praxis der Identifizierung eines Zielmarktes nach Produktclustern statt nach einzelnen Produkten ("Cluster-Ansatz");
die Festlegung einer kompatiblen Vertriebsstrategie, wenn ein Händler der Ansicht ist, dass ein komplexeres Produkt im Rahmen von nicht empfohlenen Verkäufen vertrieben werden kann;
die regelmäßige Überprüfung von Produkten, einschließlich der Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit.
Die Leitlinien zu den Anforderungen an die Produkt-Governance gelten zwei Monate nach dem Datum der Veröffentlichung auf der Website der ESMA in allen EU-Amtssprachen.



