EU-Kommission streicht 115 Level-2-Rechtsakte: Entlastung für Finanzinstitute in Sicht
- Erika Leitgeb
- 19. Okt.
- 2 Min. Lesezeit
Die Europäische Kommission hat am 1. Oktober 2025 ein Schreiben an die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) und die Anti-Geldwäsche-Behörde (AMLA) gerichtet, in dem sie die Aufhebung der Priorisierung von 115 Rechtsakten der Stufe 2 in der Finanzdienstleistungsgesetzgebung ankündigt. Diese Maßnahme ist eine Reaktion auf die enorme Anzahl von 430 Level-2-Rechtsakten, die aus den zwischen 2019 und 2024 verabschiedeten Level-1-Rechtsakten resultieren würden.

Hintergrund: Die Flut der Level-2-Rechtsakte
Die in den vergangenen Jahren verabschiedeten Rechtsakte der Stufe 1 haben der Kommission die Ermächtigung erteilt, insgesamt 430 Rechtsakte der Stufe 2 zu erlassen. Eine solche Menge an technischen Standards und Durchführungsbestimmungen gibt sowohl bei der Kommission als auch bei betroffenen Instituten Anlass zu Sorge:
Die schiere Anzahl der zu erlassenen Maßnahmen bindet erhebliche Ressourcen bei Regulierungsbehörden
Finanzinstitute stehen vor der Herausforderung, eine Vielzahl neuer technischer Standards implementieren zu müssen
Die regulatorische Komplexität nimmt stetig zu, was insbesondere kleinere Institute belastet
Identifizierung nicht wesentlicher Ermächtigungen
Nach einer gründlichen Analyse hat die EU-Kommission 115 Ermächtigungen identifiziert, die als nicht wesentlich für das wirksame Funktionieren der Level-1-Rechtsvorschriften und für die Erreichung der politischen Ziele der EU eingestuft wurden. Diese Entscheidung basiert auf einer Bewertung der tatsächlichen Notwendigkeit jeder einzelnen Ermächtigung:
Die Kommission prüfte, welche Level-2-Rechtsakte tatsächlich erforderlich sind, um die Zielsetzungen der Basisrechtsakte zu erreichen
Nicht wesentliche technische Standards wurden identifiziert und werden nicht weiter verfolgt
Die Liste der gestrichenen Ermächtigungen wurde den ESAs und der AMLA offiziell mitgeteilt
Betroffene Rechtsvorschriften
Die als nicht wesentlich eingestuften technischen Standards (ITS und RTS) betreffen mehrere wichtige Rechtsvorschriften im Finanzdienstleistungsbereich. Folgende Regelwerke sind von der Entscheidung betroffen:
Bankenregulierung: CRD (Eigenkapitalrichtlinie), CRR (Eigenkapitalverordnung)
Wertpapier- und Marktregulierung: CSDR (Zentralverwahrer-Verordnung), EMIR (Derivateregulierung), MAR (Marktmissbrauchsverordnung), MiFID/MiFIR (Finanzmarktrichtlinie/-verordnung)
Nachhaltige Finanzierung: SFDR (Offenlegungsverordnung für nachhaltige Finanzprodukte)
Versicherungsregulierung: Solvency II
Geldwäschebekämpfung: AMLD (Geldwäscherichtlinie)
Diese breite Streuung zeigt, dass die Entlastung viele Bereiche der Finanzdienstleistungsregulierung betrifft
Bedeutung für Banken
Für kleinere Institute stellt diese Entwicklung eine willkommene Entlastung dar. Die Reduzierung der regulatorischen Pipeline bedeutet:
Weniger neue technische Standards, die in absehbarer Zeit implementiert werden müssen
Geringerer Aufwand für die Überwachung neuer regulatorischer Entwicklungen
Mehr Kapazität, um sich auf bestehende Anforderungen und das Kerngeschäft zu konzentrieren
Potenziell niedrigere Compliance-Kosten durch weniger neue Implementierungsprojekte
💡 Praktische Hinweise:
Auch wenn 115 Level-2-Rechtsakte nicht weiter verfolgt werden, bleiben die verbleibenden 315 Ermächtigungen bestehen. Institute sollten ihre regulatorische Roadmap überprüfen und sich auf die tatsächlich kommenden Anforderungen konzentrieren. Es empfiehlt sich, die Liste der gestrichenen Ermächtigungen zu konsultieren, um geplante interne Projekte entsprechend anzupassen. Ressourcen, die für nun nicht mehr kommende Standards eingeplant waren, können effizienter eingesetzt werden. Dennoch bleibt es wichtig, die Entwicklungen bei den verbleibenden Level-2-Rechtsakten aufmerksam zu verfolgen.
Quelle / Eckdaten
👉 Link zum Dokument | |
📅 Veröffentlichung | 1. Oktober 2025 |
Herausgeber | Europäische Kommission |
⚖️ Rechtsgrundlage | Ermächtigungen aus verschiedenen Level-1-Rechtsakten (2019-2024) |
Adressaten | ESAs (EBA, ESMA, EIOPA) und AMLA |
✅ Status | Offizielle Mitteilung |
📅 Datum Erstanwendung | Sofortige Wirkung (Aufhebung der Priorisierung) |



