EZB veröffentlicht aktualisierten Leitfaden zu internen Modellen
- Erika Leitgeb
- 30. Juli
- 2 Min. Lesezeit
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat ihren Leitfaden zu internen Modellen überarbeitet und am 28. Juli 2025 veröffentlicht. Ziel ist es, regulatorische Neuerungen - insbesondere durch die CRR III - sowie aufsichtliche Erfahrungen in ein einheitliches, klar verständliches Rahmenwerk zu integrieren. Der aktualisierte Leitfaden enthält wesentliche Klarstellungen zu Kredit-, Markt- und Gegenparteirisiken sowie zum Einsatz maschinellen Lernens.

Hintergrund und Zielsetzung
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat ihren Leitfaden zu internen Modellen überarbeitet und veröffentlicht. Die aktualisierte Fassung berücksichtigt sowohl regulatorische Entwicklungen - insbesondere im Zusammenhang mit der Verordnung (EU) 2024/1623 (CRR III) - als auch die Aufsichtserfahrungen, die die EZB seit der ersten Veröffentlichung der Leitlinien im Oktober 2019 gesammelt hat.
Ursprünglich wurde der Leitfaden im Rahmen der Targeted Review on Internal Models (TRIM) entwickelt. Ziel war es, Unstimmigkeiten bei der Anwendung interner Modelle zu beheben und die unbegründete risikogewichteter Aktiva (RWA) zu verringern. Die interne Modellierung bedarf der Genehmigung durch die EZB und unterliegt einer laufenden Überwachung.
Bedeutung interner Modelle
Mit Stand Juni 2024 wurden rund 60% der risikogewichteten Kreditrisiko-Exposures direkt beaufsichtigter Institute mit internen Modellen berechnet. 40% entfielen auf Standardansätze. Der Kreditrisikobereich macht insgesamt 83% der risikogewichteten Aktiva der bedeutenden Institute aus.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Maschinelles Lernen
Neu aufgenommen wurde ein Abschnitt zu Machine Learning im Kapitel "Allgemeine Grundsätze". Er legt die Erwartungen der EZB zur Erklärbarkeit und zur Rechtfertigung der Komplexität von ML-basierten Modellen dar - ein Thema, das von der Branche bereits seit Längerem angesprochen wurde.
Kreditrisiko
Der aktualisierte Abschnitt zum Kreditrisiko enthält:
Präzisierungen zur permanenten partiellen Nutzung (Permanent Partial Use) in Einklang mit CRR III
Konkretisierte Anforderungen an interne Validierung und interne Revision, in Anlehnung an das EBA-Handbuch zur Validierung von IRB-Ratingsystemen
Klarstellungen zu den Verantwortlichkeiten der Geschäftsleitung und des Leitungsorgans im Zusammenhang mit Anträgen auf Modellzulassung
Ausführungen zur Definition von Ausfall (Default) sowie zur Schätzung der Risikoparameter PD (Probability of Default) und LGD (Loss Given Default).
Marktrisiko
Der Abschnitt wurde in zwei Kapitel unterteilt, um den unterschiedlichen aufsichtsrechtlichen Anforderungen gemäß CRR II und CRR III gerecht zu werden. Hintergrund sind die zwei Verschiebungen bei der Umsetzung der Baseler Standards durch die EU-Kommission - derzeit ist der neue Umsetzungszeitpunkt Anfang 2027, vorbehaltlich der Prüfung durch Rat und Parlament.
Kreditrisiko aus Derivaten
Im Kapitel zum Kreditrisiko aus Gegenparteien wurde ergänzt, wie die Risiken aus Handelsgeschäften und Gegenparteiausfällen modelliert werden sollten. Auch hier wurde der Zeitplan an die Vorgaben aus CRR III angepasst.
Ziel und Ausblick
Mit dieser Überarbeitung will die EZB die Kohärenz, Verständlichkeit und Praktikabilität des Leitfadens verbessern - sowohl für beaufsichtigte Institute als auch für Aufsichtsbehörden. Der aktualisierte Leitfaden soll Institute dabei unterstützen:
ihre Modelllandschaft gezielter zu gestalten
geeignete Portfolios für interne Modelle auszuwählen
einfachere Ansätze für weniger komplexe Portfolios anzuwenden.
Quelle / Eckdaten
👉 Link zum Dokument | |
📅 Veröffentlichung | 29. Juli 2025 |
Art des Dokuments | Leitfaden (aufsichtsrechtliche Erwartungshaltung, nicht rechtsverbindlich) |
Herausgeber | Europäische Zentralbank (EZB) |
⚖️ Rechtsgrundlage | CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013), CRR III (Verordnung (EU) 2024/1623) |
Adressaten | Bedeutende Institute unter direkter Aufsicht der EZB |
✅ Status | Final, ersetzt die Fassung vom Oktober 2019 |



