EZB/SSM Newsletter: Weiterentwicklung der Aufsicht interner Modelle im Zeichen von CRR III
- Erika Leitgeb
- 15. Aug.
- 2 Min. Lesezeit
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat am 13. August 2025 in ihrem SSM-Newsletter wichtige Entwicklungen zur Aufsicht interner Modelle veröffentlicht. Die Aktualisierung des Leitfadens zu internen Modellen reflektiert die Änderungen durch die CRR III-Verordnung und gibt Banken neue Klarstellungen zu kritischen Bereichen wie Datengovernance und Machine Learning.

Aktualisierter Leitfaden zu internen Modellen
Der im Juli 2025 aktualisierte EZB-Leitfaden zu internen Modellen präzisiert die aufsichtsrechtlichen Erwartungen bezüglich EU-Rechtsvorgaben für Banken, die interne Modelle zur Bestimmung ihrer Eigenmittelanforderungen verwenden. Die Überarbeitung fördert ein gemeinsames Verständnis und eine konsistente Anwendung der Anforderungen, ohne diese zu ändern oder zu überschreiten.
Das Update berücksichtigt insbesondere:
Änderungen der regulatorischen Anforderungen durch CRR III
Präzisierungen basierend auf Branchenfeedback und praktischen Erfahrungen
Strukturelle Verbesserungen des Leitfadens
Neue aufsichtliche Erwartungen in Schlüsselbereichen
Neue aufsichtliche Erwartungen in kritischen Bereichen
Datengovernance und Machine Learning
Die EZB hat erstmals spezifische Erwartungen zu Datengovernance-Praktiken und dem Einsatz von Machine Learning-Techniken in internen Modellen formuliert. Diese Klarstellungen sind besonders relevant für Banken, die moderne Technologien in ihre Risikomodellierung integrieren möchten.
Kreditrisikomodelle und Validierung
Neue Leitlinien betreffen:
Bankenanträge zu internen Kreditrisikomodellen
Interne Validierungs- und Prüfungsverfahren
Definition von Ausfällen (Definition of Default)
Quantifizierung der Ausfallwahrscheinlichkeit (PD)
Schätzung des Verlustgrads bei ungünstigen Bedingungen (Downturn LGD)
Marktrisiko und Kontrahentenrisiko
Im Rahmen der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs unter CRR III wurden neue Erwartungen für:
Marktrisikomodelle definiert
Modellierung von Exposure-Änderungen während der Margin Period of Risk für marginierte Handelsgeschäfte im Kontrahentenausfallrisiko spezifiziert
Vereinfachung der Modelllandschaft schreitet voran
Banken nutzen zunehmend die Möglichkeiten zur Vereinfachung ihrer internen Modelle. Die Anzahl der Ratingsysteme ist von Ende 2022 bis Ende 2024 um 18% gesunken, hauptsächlich durch den Einsatz einfacherer Ansätze für kleinere Portfolios (Rückgang um etwa 30%).
Diese Entwicklung bestätigt:
Banken konzentrieren ihre Modelle auf strategische Schlüsselportfolios
Weniger komplexe Ansätze werden für kleinere Portfolios gewählt
Bessere Compliance mit regulatorischen Anforderungen für strategische Portfolios
Weitere Vereinfachungen sind in naher Zukunft zu erwarten
Artikel 494d CRR: Chance für strategische Neuausrichtung
CRR III führt einen selektiven Ansatz zur IRB-Modellierung ein. Die Übergangsregelung nach Artikel 494d (gültig bis 10. Juli 2027) bietet Banken die Möglichkeit, ihre Strategie für interne Ratingverfahren zu überdenken.
Kernpunkte:
Mindestens 15% der IRB-Banken haben bereits Anträge nach Artikel 494d gestellt
Weitere 25% diskutieren die Anwendung mit ihren gemeinsamen Aufsichtsteams
Banken können weniger strategische Exposure-Klassen zum Standardansatz zurückführen
Möglichkeit zur Rückkehr zum Basisansatz für Nicht-Retailgeschäfte
Proaktive Prüfungen werden verstärkt
Die EZB wird die Anzahl proaktiver Untersuchungen interner Modelle schrittweise erhöhen. Diese Prüfungen decken Bereiche ab, die verstärkte aufsichtliche Aufmerksamkeit erfordern und sind ein wichtiger Aspekt effektiver Aufsicht interner Modelle.
Neue Anforderungen:
Strikte Prüfung der Anwendungsbereitschaft vor Untersuchungen
Modellen müssen bereits in Nicht-Produktionsumgebung implementiert und getestet sein
Fokus auf angemessene Bewertung durch interne Kontrollfunktionen
Vermeidung von Anträgen mit wesentlichen Mängeln
Quelle / Eckdaten
👉 Link zum Dokument | |
Referenz | SSM Newsletter 13.8.2025 |
📅 Veröffentlichung | 13. August 2025 |
Herausgeber | Europäische Zentralbank (EZB) / Single Supervisory Mechanism (SSM) |
⚖️ Rechtsgrundlage | Verordnung (EU) 2024/1623 (CRR III), Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) |
Adressaten | Kreditinstitute unter SSM-Aufsicht, insbesondere Banken mit internen Modellen |
✅ Status | Aufsichtliche Mitteilung/Newsletter |
📅 Datum Erstanwendung | Sofortige Anwendung des Leitfadens; Art. 494d CRR gültig bis 10. Juli 2027d |



