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EU-Kommission vereinfacht FIDA-Verordnung: Was Banken jetzt wissen müssen

  • 4. Aug. 2025
  • 2 Min. Lesezeit

Die geplante FIDA-Verordnung der EU wird entschärft - mit direkten Auswirkungen auf die österreichische Bankenlandschaft.

Open Finance als nächster Schritt nach PSD2

Die Europäische Kommission arbeitet weiterhin an der FIDA-Verordnung (Financial Information Data Access), die das erfolgreiche Konzept des Open Banking auf den gesamten Finanzsektor ausweiten soll. Für österreichische Banken bedeutet dies eine fundamentale Erweiterung der bereits durch PSD2 eingeführten Datenteilungspflichten.

Das Ziel: Banken, Wertpapierfirmen, Versicherungsunternehmen und andere beaufsichtigte Finanzdienstleister sollen verpflichtet werden, auf ausdrücklichen Kundenwunsch ihre Kundendaten mit anderen Intermediären zu teilen. Diese sogenannten "Datennutzer" können dann maßgeschneiderte Produkte und Dienstleistungen entwickeln.

Welche Daten sind betroffen?

Die FIDA-Verordnung umfasst eine breite Palette von Finanzdaten:

  • Hypothekendarlehen

  • Verbraucherkredite

  • Wertpapierdienstleistungen

  • Pensionsprodukte

  • Versicherungsdienstleistungen

Zusätzlich entstehen neue Marktteilnehmer: Die Financial Information Service Providers (FISP) - vergleichbar mit den AISP aus PSD2 - sollen Kunden dabei helfen, ihre Finanzdaten zu konsolidieren und besser zu vestehen.

Marktbedenken führen zu Vereinfachungen

Der ursprüngliche Vorschlag der Kommission vom Juni 2023 stieß auf erheblichen Widerstand. Sowohl Datenschutzbedenken als auch die hohen Implementierungskosten sorgten für Kritik aus der Branche. Besonders problematisch erschienen die sensiblen Einkommens- und Vermögensdaten, die geteilt werden sollten.

Die wichtigsten Vereinfachungen im Überblick

In einem informellen Papier ("Non Paper") schlägt die Kommission nun wesentliche Erleicherungen vor:

1 Fokus auf Retail-Kunden

Großunternehmen werden von der Kundendefinition ausgenommen. Dies bedeutet eine erhebliche Kostenentlastung für Banken, da die aufwendigen Corporate-Banking-Bereiche nicht erfasst werden.

2 Zeitliche Begrenzung der Daten

  • Daten älter als 10 Jahre müssen nicht geteilt werden

  • Informationen zu bereits beendeten Verträgen sind ausgenommen

3 Standardisierung der Schnittstellen

Die Kommission erkennt die Notwendigkeit einheitlicher Datenübertragungsprotokolle an - entweder durch Marktvereinbarungen oder EU-weite Standards. Dies könnte die technischen Implementierungskosten deutlich reduzieren.

4 Strenge Regulierung der Tech-Giganten

Ein besonders brisanter Punkt: Große Technologieunternhemen wie Amazon, Apple oder Meta sollen als FISP ausgeschlossen werden. Diese Entscheidung schützt traditionelle Finanzdienstleister vor der übermächtigen Konkurrenz der Tech-Konzerne mit ihren bereits etablierten Plattformen und Millionen von Nutzerdaten.

Ausblick für österreichische Banken

Die vorgeschlagenen Vereinfachungen zeigen, dass die EU-Kommission die Bedenken der Finanzbranche ernst nimmt. Für österreichische Banken bedeutet dies:

  • Reduzierte Komplexität durch Ausschluss von Großkunden

  • Kalkulierbarere Kosten durch zeitliche Datenbegrenzung

  • Fairer Wettbewerb durch Ausschluss der Tech-Giganten

  • Technische Effizienz durch standardisierte Schnittstellen

Die endgültige Fassung der FIDA-Verordnung wird maßgeblich darüber entscheiden, wie sich die österreichische Bankenlandschaft in den kommenden Jahren entwickelt. Die aktuellen Vereinfachungen lassen hoffen, dass Open Finance nicht nur technisch machbar, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll umsetzbar wird.

Die Verhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat werden in den kommenden Monaten zeigen, welche der vorgeschlagenen Vereinfachungen Eingang in die finale Verordnung finden werden.

Quelle / Eckdaten

👉 Link zum Dokument

📅 Veröffentlichung

16. Mai 2025

Art des Dokuments

Non Paper der Europäischen Kommission (informelles Diskussionspapier)

Herausgeber

Europäische Kommission

Thema

Vereinfachung des FIDA-Verordnungsvorschlag durch die Europäische Kommission

⚖️ Rechtsgrundlage

Verordnungsvorschlag KOM(2023) 360 über den Zugang zu Finanzdaten (FIDA)

Status

Vereinfachungsvorschläge im Non Paper zur Wiederaufnahme der Trilogverhandlungen


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