AMLA konsultiert technische Standards zur Geldwäscheprävention
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Die Europäische Anti-Geldwäschebehörde AMLA (Authority for Anti-Money Laundering and Countering the Financing of Terrorism) hat Ende 2025 und Anfang 2026 mehrere Konsultationen zu technischen Standards eingeleitet. Konkret konsultiert die AMLA einen Implementierungsstandard (ITS) zur Zusammenarbeit bei der direkten Aufsicht sowie drei Regulierungsstandards (RTS) zu Geschäftsbeziehungen, Kundensorgfaltspflichten und Aufsichtsmaßnahmen.

Hintergrund: Das EU-Geldwäschepaket und die AMLA
Mit dem EU-Geldwäschepaket, das aus der Anti-Geldwäscheverordnung (AMLR, EU 2024/1624) der sechsten Geldwäscherichtlinie (AMLD6) und der AMLA-Verordnung besteht, wurde die Grundlage für eine stärker harmonisierte Geldwäscheprävention in Europa geschaffen. Die AMLA nahm 2024 ihre Arbeit auf und wird ab 2028 die direkte Aufsicht über ausgewählte, besonders risikoexponierte Verpflichtete im Finanzsektor übernehmen.
Für die überwiegende Mehrheit der Banken - darunter kleine und nicht komplexe Institute - bleibt die direkte Aufsicht bei den nationalen Behörden. Die AMLA treibt jedoch die Harmonisierung der Standards über verbindliche technische Regulierungsstandards (RTS) und Implementierungsstandards (ITS) voran, die für alle Verpflichteten gelten. Ein wesentlicher Unterschied zur bisherigen Rechtslagen: Diese Standards gelten als EU-Verordnungen direkt und unmittelbar - ohne nationalen Umsetzungsakt.
ITS zur Zusammenarbeit bei der direkten Aufsicht (Konsultation bis 27. Jänner 2026)
Der Implementierungsstandard (ITS) zur Zusammenarbeit bei der direkten Aufsicht ("Implementing Technical Standard on cooperation for direct supervision under Article 15(3) AMLAR") regelt das Zusammenspiel zwischen der AMLA und den nationalen Aufsichtsbehörden für jene Verpflichteten im Finanzsektor, die ab 2028 der direkten Aufsicht durch die AMLA unterliegen werden. Das dafür notwendige Auswahlverfahren soll spätestens am 1. Juli 2027 starten, die Vorbereitungen bereits 2026 beginnen.
Im Kern enthält der ITS folgende Regelungsbereiche:
Zeitplan und Schritte für das Auswahlverfahren der direkt beaufsichtigten Verpflichteten
Datenmeldepflichten der Verpflichteten gegenüber nationalen Aufsichtsbehörden für den Auswahlprozess
Übertragung von Aufsichtsaufgaben und -befugnissen zwischen nationalen Behörden und der AMLA
Koordinationsmechanismen bei grenzüberschreitender Aufsicht
Dieser ITS ist vor allem für größere, grenzüberschreitend tätig Institute relevant. Kleine und nicht komplexe Institute werden voraussichtlich nicht in den Anwendungsbereich der direkten AMLA-Aufsicht fallen.
RTS zu Geschäftsbeziehungen und Transaktionen (Konsultation bis 8. Mai 2026)
Der Regulierungsstandard zu Geschäftsbeziehungen (Regulatory Technical Stanadard on criteria for identifiying business relationships, occasional and linked transactions and lower thresholds under Article 19(9) AMLR") zielt darauf ab, einheitliche Kriterien für die Abgrenzung zwischen Geschäftsbeziehungen, gelegentlichen Transaktionen und verbundenen Transaktionen zu definieren. Diese Unterscheidung ist für die praktische Anwendung der Sorgfaltspflichten zentral.
Konkret soll der Standard klären:
wann eine Geschäftsbeziehung im Sinne der AMLR vorliegt (vs. eine einmalige/gelegentliche Transaktion)
Wie verbundene Transaktionen zu identifizieren sind, die gemeinsam Schwellenwerte überschreiten
Welche Schwellenwerte für die Pflicht zur Durchführung von Kundensorgfaltspflichten gelten
Gerade für Banken mit überwiegend privatem Kundengeschäft ist diese Abgrenzung von großer praktischer Bedeutung, da sie bestimmt, wann umfassende Identifizierungs- und Sorgfaltspflichten greifen.
RTS zu Kundensorgfaltspflichten (Konsultation bis 8. Mai 2026)
Der Regulierungsstandard zu Kundensorgfaltspflichten ("Regulatory Technical Standard on Customer Due Diligence under Article 28(1) AMLR") ist für alle Verpflichteten von unmittelbarer Relevanz. Er konkretisiert, welche Informationen und Unterlagen bei der Durchführung von Kundensorgfaltspflichten erhoben werden müssen - also bei der Erstidentifizierung sowie bei der laufenden Überwachung von Geschäftsbeziehungen.
Erwartet werden Festlegungen zu folgenden Bereichen:
Pflichtangaben und Dokumente bei der Kundenidentifizierung (natürliche Personen und Unternehmen)
Umfang der Informationserhebung zu wirtschaftlich Berechtigten
Anforderungen an die laufende Überwachung und Aktualisierung von Kundendaten
Risikobasierte Übergangfrist von bis zu 5 Jahren für bestehende Kundenbeziehungen
Dieser Standard ist für die gesamte Branche bedeutsam, da er die gesamte Branche bedeutsam, da er die bisherigen - oft national unterschiedlich ausgelegten - Anforderungen an die Kundenidentifizierung (KYC) EU-weit vereinheitlicht. Ab dem Zeitpunkt seiner Anwendung gilt er direkt und unmittelbar, ohne dass nationale Umsetzungsgesetzt zwischengeschaltet werden.
RTS zu Aufsichtsmaßnahmen und Sanktionen (Konsultation bis 9. März 2026)
Der Regulierungsstandard zu Aufsichtsmaßnahmen und deren Durchsetzung ("Regulatory Technical Standard on pecuniary sanctions, administrative measures and periodic penalty payments under Article 53(10) AMLD6") legt fest, wie Pflichtverstöße zu bewerten sind und welche Kriterien bei der Festsetzung von Geldbußen oder anderen verwaltungsrechtlichen Maßnahmen zu berücksichtigen sind. Zudem wird eine Methodik für Zwangsgelder festgelegt.
Der Standard schafft damit die Grundlage für eine einheitliche Sanktionspraxis in der gesamten EU und soll Regulierungsarbitrage verhindern. Für Banken bedeutet dies, dass Verstöße gegen Geldwäschepflichten EU-weit nach vergleichbaren Maßstäben sanktioniert werden - ein Umstand, der die Bedeutung einer robusten Compliance-Infrastruktur weiter unterstreicht. Die Konsultationsfrist für diesen Standard wird kürzer bemessen und endet am 9. März.
Öffentliche Anhörung und weiterer Zeitplan
Ergänzend zu den schriftlichen Konsultationen plant die AMLA eine öffentliche Anhörung zu den Regulierungsstandards zu Geschäftsbeziehungen und zu Kundensorgfaltspflichten am 24. März 2026. Weitere Details werden auf der Website der AMLA veröffentlicht. Nach Abschluss der Konsultationsphase erarbeitet die AMLA die finalen Standards und übergibt sie zur Verabschiedung an die Europäische Kommission. Die Geldwäscheverordnung (AMLR) wird für Verpflichtete unter Aufsicht der nationalen Aufsichtsbehörde ab dem 10. Juli 2027 unmittelbar anwendbar sein.
💡 Hinweis für keine und nicht komplexe Institute:
Auch wenn kleine und nicht komplexe Institute voraussichtlich nicht der direkten AMLA-Aufsicht unterliegen werden: Die RTS zu Kundensorgfaltspflichten und Geschäftsbeziehungen gelten ab Juli 2027 für alle Verpflichteten - eine frühzeitige Auseinandersetzung ist daher empfehlenswert.
Prüfen Sie Ihre bestehenden KYC-Prozesse und Dokumentationsstandards im Hinblick auf die zu erwartenden Anforderungen des RTS zu Kundensorgfaltspflichten. Insbesondere die Vollständigkeit der Angaben zu wirtschaftlich Berechtigten sollte kritisch hinterfragt werden
Nutzen Sie die Konsultationsphase: die nationalen Aufsichtsbehörden empfehlen ausdrücklich, Stellungnahmen einzureichen. Branchenverbände koordinieren oft Sammelstellungnahmen - fragen Sie nach einer Beteiligungsmöglichkeit.
Planen Sie ausreichend Zeit für die Anpassung Ihrer internen Richtlinien und Schulungen ein: Da die Standards direkt gelten, gibt es keinen nationalen Übergangszeitraum über den in den Standards vorgesehenen hinaus.
Verfolgen Sie die weiteren Veröffentlichungen der AMLA zu Leitlinien und Standards, die das "Single Rule Book" ergänzen werden - die aktuellen Konsultationen sein erst der Beginn einer umfangreichen Regulierungswelle.
Quelle / Eckdaten
👉 Link zum Dokument | |
📅 Veröffentlichung | 9. Februar 2026 |
Art des Dokuments | Implementing Technical Standards (ITS) und Regulatory Technical Standards (RTS) |
Herausgeber | AMLA (Authority for Anti-Money Laundering and Countering the Financing of Terrorism) |
⚖️ Rechtsgrundlage | AMLA-Verordnung (EU) 2024/1620; Geldwäscheverordnung (AMLR, EU) 2024/1624; 6. Geldwäscherichtlinie (AMLD6) |
Adressaten | Alle Verpflichteten im Finanz- und Nichtfinanzsektor (direkte Geltung als EU-Verordnung); nationale Aufsichtsbehörden |
✅ Status | Konsultationsentwürfe (noch nicht finalisiert); nach Abschluss der Konsultation Übergabe an EU-Kommission zur Verabschiedung |
📅 Konsultationsfrist | ITS: bis 27. Jänner 2026; RTS Sanktionen: bis 9. März 2026; RTS Geschäftsbeziehungen + KYC: bis 8. Mai 2026 |
📅 Datum Erstanwendung | Geldwäscheverordnung (AMLR) ab 10. Juli 2027; RTS/ITS: nach Verabschiedung durch die EU-Kommission (genaue Termine noch offen) |



