Instant Payments werden verpflichtend
- Erika Leitgeb
- 23. Okt. 2022
- 1 Min. Lesezeit
Die Europäische Kommission hat am 26. Oktober 2022 einen Legislativvorschlag angenommen, der Instant Payments für alle Bürger und Unternehmen mit einem Bankkonto in der EU und in den EWR-Ländern ermöglicht.
Diese Instant Payments ermöglichen es, zu jeder Tageszeit innerhalb von 10 Sekunden Geld zu überweisen. Dies ist wesentlich schneller als herkömmliche Überweisungen, die nur während der Geschäftszeiten bei den Zahlungsdienstleistern eingehen und erst am folgenden Werktag auf dem Konto des Empfängers ankommen, was bis zu drei Kalendertage dauern kann.
Der Vorschlag, der die Verordnung über den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehr (SEPA) aus dem Jahr 2012 ändert und modernisiert, enthält vier Anforderungen:
Universelle Verfügbarkeit von Instant Payments: Zahlungsdienstleister in der EU, die bereits Überweisungen in Euro anbieten, werden verpflichtet, innerhalb eines bestimmten Zeitraums auch Echtzeitüberweisungen anzubieten
Erschwinglichkeit von Instant Payments: der Preis für Echtzeitüberweisungen darf nicht höher sein als der Preis für herkömmliche, nicht sofortige Überweisungen in Euro
Stärkung des Vertrauens: Verpflichtung der Anbieter, die Übereinstimmung zwischen der Bankkontonummer (IBAN) und dem vom Auftraggeber angegebenen Namen des Empfängers zu überprüfen, um den Auftraggeber vor der Zahlung auf einen möglichen Fehler oder Betrug hinzuweisen.
Effizienteres Sanktionsscreening: Zahlungsdienstleister gleichen ihre Kunden mindestens einmal täglich mit den EU-Sanktionslisten ab, anstatt alle Transaktionen einzeln zu überprüfen.
Inkrafttreten und Anwendung:
Die Umstellung zum Empfang der Instant Payments muss spätestens innerhalb von 6 Monaten, jene zur Versendung innerhalb von 12 Monaten nach dem Inkrafttreten der Verordnung erfolgt sein.



