Intragruppen-Transaktionen und Eigenmittelanforderungen: Neue Klarstellungen der EBA
- Erika Leitgeb
- 9. Mai
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 19. Mai
Am 8. Mai 2025 hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) mit der Q&A Nr. 7276 wichtige Hinweise zum konsolidierten Eigenmittelregime gemäß Artikel 325b der CRR veröffentlicht - insbesondere zur Behandlung von Intragruppen-Transaktionen.

Hintergrund: Artikel 325b CRR
Artikel 325b der Capital Requirements Regulation (CRR) erlaubt es Bankengruppen, für den Handelsbuchbereich die Eigenmittelanforderungen auf konsolidierter Basis zu berechnen. Voraussetzung dafür ist eine vorherige Genehmigung durch die zuständige Aufsichtsbehörde.
Wenn diese Genehmigung nicht für alle Einheiten innerhalb der Gruppe vorliegt, schreibt Absatz 4 des Artikels ein dreistufiges Vorgehen vor:
Kalkulation auf konsolidierter Basis für jene Einheiten, die genehmigt sind.
Einzelkalkulation für jede nicht genehmigte Einheit.
Summierung der Ergebnisse zur Ermittlung der gesamten Eigenmittelanforderung der Gruppe.
Was sagt die EBA zur Einbeziehung von Intragruppen-Transaktionen?
Die neue Q&A 7276 bringt wichtige Klarstellungen:
Auf Einzelinstitutsebene
Banken müssen sämtliche Handelsbuchpositionen einbeziehen - einschließlich solcher, die Wechselkurs- oder Rohstoffrisiken betreffen und aus Intragruppen-Transaktionen stammen. Der CRR zufolge gibt es keine Ausnahmen für interne Geschäfte auf dieser Ebene.
Auf konsolidierter Ebene
Auch auf Gruppenebene sind alle relevanten Positionen zu berücksichtigen. Dabei gilt:
Mit Genehmigung gemäß Artikel 325b CRR: Intragruppen-Transaktionen zwischen genehmigten Einheiten dürfen kompensiert werden.
Ohne Genehmigung: Für jede Einheit sind die Risiken einschließlich interner Geschäfte separat zu berechnen. Die konsolidierte Anforderung ergibt sich dann aus der Summe der Einzelwerte.
Wichtig: In dieser Konstellation ist auch das Währungsumrechnungsrisiko zu berücksichtigen, wenn die Berichtswährung einzelner Gesellschaften von der Konsolidierungswährung abweicht (siehe auch EBA Q&A Nr. 7194).
Intragruppen-Geschäfte und strukturelle Positionen
Die Q&A 7276 greift zudem eine weitere technische Frage auf: Wie sind Intragruppen-Transaktionen bei der Berechnung der strukturellen Position gemäß Artikel 352(2) CRR (bzw. Artikel 104c) zu behandeln?
Die EBA stellt klar: Der gleiche Positionsumfang, der bei der Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für das Wechselkursrisiko berücksichtigt wird, ist auch für die strukturelle Wechselkursposition anzusetzen.
Fazit
Die EBA schafft mit der neuen Q&A wichtige Klarheit über die aufsichtsrechtliche Behandlung von Intragruppen-Transaktionen im Handelsbuch. Banken und Konzerne sollten diese Hinweise genau prüfen, insbesondere bei der Vorbereitung von Anträgen auf konsolidierte Berechnung nach Artikel 325b CRR.
Quelle & Eckdaten
👉 Link zum Dokument | |
Art des Dokuments | Q&A (Fragen und Antworten) der EBA |
📅 Veröffentlichung | 10. Mai 2024 |
Veröffentlicht von | Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) |
Rechtsgrundlage | Artikel 325b CRR |
Themenbereich | Intragruppen-Transaktionen, Eigenmittelanforderungen, konsolidierte Berechnung |
✅ Status | Final |



