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Klimarisiko: EBA-Indikatoren zur Überwachung von ESG-Risiken

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat ein Referenzsystem (Dashboard) für eine umfassende Überwachung der ESG-Risiken veröffentlicht, das einen einheitlichen Zugang zu vergleichbaren Indikatoren für Klimarisiken ermöglicht.
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Die ESG-Risikoindikatoren wurden gemäß Art. 29 f) der Gründungsverordnung der EBA (Verordnung 1093/2010/EU) entwickelt. Diese verpflichtet die EBA, ein Überwachungssystem einzurichten, um Umwelt-, Sozial- und Governance-Risiken zu bewerten, wobei das Übereinkommen von Paris der UN-Klimarahmenkonvention zu berücksichtigen ist.


Die Indikatoren basieren auf den ESG-Daten des Pillar 3-Berichtswesens, die von den Banken zum 31. Dezember 2023 und zum 30. Juni 2024 gemeldet wurden.


Das Dashboard deckt somit das Klimarisiko sowohl aus Sicht des Übergangs- als auch des physischen Risikos ab: Die Indikatoren zeigen das Spektrum der "grünen" Finanzierungen, basierend auf der Übereinstimmung mit der EU-Taxonomie, aber auch darüber hinaus, indem sie die von den Instituten intern verwendeten Definitionen von "grüner" Finanzierung berücksichtigen.


Klimarisiko im Sinne des Übergangsrisikos

Die Daten zeigen eine erhebliche Exposition der EU-Banken gegenüber Unternehmen in Sektoren, die stark zum Klimawandel beitragen, wobei diese Exposition in den meisten Ländern über 70% liegt.


Dies kann zu einer signifikanten Exposition gegenüber klimabezogenen Übergangsrisiken führen, insbesondere wenn Unternehmen von politischen Maßnahmen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeitszielen betroffen sind, wenn Investitionen in technologische Veränderungen erforderlich werden oder wenn sich die Präferenzen der Verbraucher ändern. Unternehmen in diesen Sektoren sind naturgemäß unterschiedlich stark diesen Risiken ausgesetzt, und aggregierte Daten können individuelle Unterschiede oder bereits eingeleitete Übergangsmaßnahmen nicht abbilden.


Physisches Risiko

Die Indikatoren für physische Risiken zeigen einen durchschnittlichen Anteil von Exposition in Bereichen mit hohem physischen Risiko von unter 30% in den meisten Ländern. Allerdings variiert die Granularität der offengelegten Daten zwischen den verschiedenen geografischen Regionen sowie die Bewertungsmethodik von Institut zu Institut.


Die Indikatoren stützen sich auf die von den Instituten offengelegten Daten, die deren Bewertung der Expositionen und der von physischen Risiken betroffenen geografischen Gebiete widerspiegeln.


Immobilienbesicherte Expositionen im Zusammenhang mit Klimarisiken

Das Dashboard umfasst auch spezielle Indikatoren für durch Immobilien besicherte Expositionen. Diese zeigen, dass etwa die Hälfte der Immobilienkredite in der EU in die beiden besten Effizienzklassen fallen (unter 200 kWh/m² der Besicherung). Dies könnte auf ein relativ begrenztes Übergangsrisiko im Zusammenhang mit Immobilienbesicherungen hindeuten. Allerdings geben die Banken an, sich in hohem Maße auf Schätzwerte und Näherungswerte bei den Daten zur Energieeffizienz zu stützen, weshalb diese Daten mit Vorsicht interpretiert werden sollten.


Ausrichtung an der EU-Taxonomie

Das Instrument liefert Indikatoren zur Ausrichtung der Banken in der EU und dem EWR an der EU-Taxonomie und darüber hinaus: Obwohl der Green Asset Ratio (GAR) im Durchschnitt bei knapp unter 3% bleibt, gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den Banken und den EU-Ländern.


Das derzeit niedrige Niveau des Indikators ist auf die Struktur des Indikators selbst zurückzuführen: Der berechnete GAR, bei dem Zähler und Nenner aufeinander abgestimmt sind, weist höhere Werte auf. Das niedrige Niveau des Indikators ist zudem darauf zurückzuführen, dass sich die Wirtschaft noch in der Übergangsphase befindet und derzeit nur wenige Aktivitäten die Konformität mit den Taxonomiekriterien nachweisen können.


Um die Interpretation zu erleichtern, werden die GAR-Daten von weiteren Indikatoren begleitet, die einen detaillierten Fokus auf Kredite an bestimmte Gegenparteitypen bieten. Dabei wird sowohl der Umfang der Expositionen dargestellt, die anhand der Taxonomiekriterien bewertet werden können, als auch das Volumen der auf anderen Kriterien als der EU-Taxonomie basierenden grünen Kredite.

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