LSI: Änderungen der aufsichtlichen Meldepflichten im FINREP-Framework
- Erika Leitgeb
- 15. Sept.
- 2 Min. Lesezeit
Am 9. September 2025 hat der EZB-Rat Änderungen an der Verordnung (EU) 2015/534 über die aufsichtliche Meldung von Finanzinformationen (FINREP-Verordnung der EZB) und deren Anhängen verabschiedet. Diese Neuerungen betreffen insbesondere weniger bedeutende Institute (LSI) und erweitern das bestehende Meldeframework um wichtige Datenpunkte.

Kerninhalt der Neuerungen
Die EZB hat neun zusätzliche Datenpunkte in das FINREP-Meldeframework für LSI integriert. Diese Erweiterung dient der besseren aufsichtlichen Bewertung des Kreditrisikos und ermöglicht die Anwendung der überarbeiteten Methodik für den aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP) auf alle weniger bedeutenden Institute.
Die wichtigsten Änderungen umfassen:
Erweiterung um neun spezifische Datenpunkte zur Kreditrisikobeurteilung
Anwendung des überarbeiteten SREP-Prozesses auf alle LSI
Beibehaltung des strengen Verhältnismäßigkeitsprinzips
Fokus auf Institute außerhalb des EBA-FINREP-Anwendungsbereichs
Anwendungsbereich und Proportionalität
Die EZB-FINREP-Verordnung wendet ein rigoroses Verhältnismäßigkeitsprinzip an und erweitert die Meldepflicht für bestimmte Finanzinformationen auf Institute, die nicht unter die technischen Durchführungsstandards der EBA für FINREP fallen. Diese EBA-Standards gelten derzeit nur für Bankengruppen, die internationale Rechnungslegungsstandards (IFRS) anwenden.
Aufgrund dieses Proportionalitätsprinzips sind verschiedene weniger bedeutende Institute dem FINREP-Datenmeldeframework unterworfen, das von ihnen verlangt:
Meldung nur einer Teilmenge von Daten
Verwendung eines reduzierten Sets von FINREP-Vorlagen
Angepasste Meldefrequenz entsprechend der Institutsgröße
Vereinfachte Verfahren für kleinere Institute
Zeitplan und Implementierung
Die geänderte EZB-FINREP-Verordnung soll bis Ende September 2025 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden. Die praktische Umsetzung erfolgt nach einem strukturierten Zeitplan:
Anwendbar auf: Weniger bedeutende Institute im FINREP-Datenmeldeframework
Erster Meldestichtag: Dezember 2025
Taxonomie-Veröffentlichung: Bis Ende September 2025 auf der EZB-Website
Technische Unterstützung: Bereitstellung der SFRDP-Taxonomie (Supervisory Financial Reporting Data Points)
💡 Hinweis für kleinere Institute:
Bereiten Sie sich frühzeitig auf die neuen Meldeanforderungen vor, indem Sie Ihre IT-Systeme und Prozesse überprüfen. Nutzen Sie die verfügbare EZB-Taxonomie zur Vorbereitung der Datenextraktionsverfahren. Bei Unsicherheiten bezüglich der Anwendbarkeit der neuen Vorschriften auf Ihr Institut wenden Sie sich rechtzeitig an Ihre Aufsichtsbehörde. Planen Sie ausreichend Zeit für interne Tests und Validierungsverfahren vor dem ersten Meldetermin im Dezember 2025 ein.
Quelle / Eckdaten
👉 Link zum Dokument | |
Referenz | Verordnung (EU) 2015/534 (geändert) |
📅 Veröffentlichung | 9. September 2025 (Beschluss), Amtsblatt bis Ende September 2025 |
Art des Dokuments | EZB-Verordnung (Änderungsverordnung) |
Herausgeber | Europäische Zentralbank (EZB) |
⚖️ Rechtsgrundlage | Art. 9(1) der Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 (SSM-Verordnung) |
Adressaten | Weniger bedeutende Institute (LSI) im Euroraum |
✅ Status | Beschlossen, Veröffentlichung im Amtsblatt ausstehend |
📅 Datum Erstanwendung | Dezember 2025 (erster Meldestichtag) |



