RTS zu Kryptoregistrierungen im EU-Amtsblatt
- Erika Leitgeb
- 16. Juni
- 2 Min. Lesezeit
Am 10. Juni 2025 wurde der delegierte Rechtsakt (EU) 2025/1140 zur Ergänzung der MiCAR-Verordnung (EU) 2023/1114 im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Der technische Regulierungsstandard (RTS) präzisiert, welche Aufzeicnnungen Kryptodienstleister über ihre Dienstleistungen, Aktivitäten, Aufträge und Transaktionen führen müssen. Ziel ist es, eine kohärente und vergleichbare Datengrundlage für die Aufsicht zu schaffen.

Hintergrund: Einheitliche Dokumentationspflichten gemäß MiCAR
Gemäß Art. 68 Abs. 9 MiCAR müssen Anbieter von Krypto-Dienstleistungen vollständige Aufzeichnungen über sämtliche von ihnen erbrachten Leistungen, ausgeführten Tätigkeiten sowie über alle Aufträge und Transaktionen führen. Die nun im Amtsblatt veröffentlichten RTS legen einheitliche Anforderungen an diese Aufzeichnungen fest.
Die Pflicht zur Datenaufzeichnung gilt für sämtliche Arten von Krypto-Dienstleistungen, wie z.B.:
Verwahrung und Verwaltung von Krypto-Vermögenswerten
Betrieb von Handelsplattformen für Krypto-Vermögenswerte
Ausführung und Übermittlung von Aufträgen im Zusammenhang mit Krypto-Vermögenswerten
Dabei sollen die Aufzeichnungen in Art und Umfang der jeweiligen Dienstleistung angemessen, aber gleichzeitig untereinander vergleichbar sein.
Ziel der RTS: Einheitlichkeit und Aufsichtsfähigkeit
Die Verordnung verfolgt ein zentrales Ziel: Die nationalen Aufsichtsbehörden sollen in der Lage sein, dieselbe Analyse über alle von verschiedenen Dienstleistern bereitsgestellten Datensätze hinweg durchzuführen. Voraussetzung dafür ist eine standardisierte Datenstruktur.
Wesentliche Inhalte der RTS:
Einheitliche Formatvorgaben für Aufzeichnungen
Mindestanforderungen an die erfassten Informationen (z.B. Zeitstempel, Auftragsdetails, Transaktionserkennungen)
Anlehnung an bestehende Standards aus MiFIR zur Harmonisierung mit dem traditionellen Finanzsektor
Anforderungen an die Speicherung, Zugänglichkeit und Bereitstellung der Daten im Falle von Aufsichtsanfragen nach Art. 94 MiCAR
Entlastung durch Standardisierung
Neben der Aufsichtstransparenz dient der delegierte Rechtsakt auch dem Ziel, den Umsetzungsaufwand für die Kryptodienstleister selbst zu reduzieren. Durch die Orientierung an bestehenden Vorgaben (wie jenen aus MiFIR) wird eine Synergie mit bereits bekannten Strukturen geschaffen und der zusätzliche Aufwand möglichst gering gehalten.
Fazit: Technische Klarheit für einheitliche Marktaufsicht
Mit dem delegierten Rechtsakt (EU) 2025/1140 wird ein weiterer Schritt zur operativen Umsetzung der MiCAR gesetzt. Die Verpflichtung zur standardisierten Datenaufzeichnung ermöglicht eine effektive, technologieoffene Marktüberwachung durch die nationalen Aufsichtsbehörden und fördert langfristig einheitliche Standards im europäischen Krypto-Finanzmarkt.
Quelle & Eckdaten
👉 Link zum Dokument | |
Art des Dokuments | RTS, Delegierte Verordnung |
📆 Veröffentlichung | 10. Juni 2025 |
Herausgeber | Europäische Kommission |
Rechtsgrundlage | Art. 68 Abs. 9 und Art. 94 Verordnung (EU) 2023/1114 (MiCAR) |
✅ Status | Final, veröffentlicht im Amtsblatt |
Anzuwenden ab | 30 Juni 2025 |



