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Freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU: EU legt Standardentwurf vor

Die EU-Kommission hat am 30. Juli 2025 eine Empfehlung zur freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) veröffentlicht. Diese richtet sich an Unternehmen, die nicht unter die verpflichtenden Vorgaben der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) fallen, aber dennoch zunehmend mit Informationsanforderungen konfrontiert sind - etwa durch Großunternehmen oder Finanzinstitute. Ziel ist es, die Transparenz zu verbessern, gleichzeitig aber die Belastung für KMU zu begrenzen.

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Hintergrund: Warum ein freiwilliger Standard?

Mit der CSRD sind umfassende Berichtspflichten im Bereich Nachhaltigkeit eingeführt worden - bislang jedoch nur für große Unternehmen. KMU bleiben davon (vorerst) ausgenommen. In der Praxis zeigt sich aber, dass auch kleinere Betriebe Informationen liefern müssen - etwa in der Lieferkette oder zur Beantragung nachhaltiger Finanzierungen.

Um diese Anforderungen zu kanalisieren, wurde von EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) ein freiwilliger EU-Standard entwickelt, auf dessen Basis KMU künftig nachhaltigkeitsbezogene Daten bereitstellen können.

Inhalt der Empfehlung vom 30. Juli 2025

Die Empfehlung der Kommission:

  • präsentiert einen freiwilligen Berichtsstandard zur Nachhaltigkeit für KMU, der künftig durch einen delegierten Rechtsakt formalisiert werden soll;

  • richtet sich primär an KMU, die nicht unter die CSRD fallen;

  • basiert auf dem Vorschlag von EFRAG, der eine standardisierte, verhältnismäßige und praxisnahe Berichterstattung ermöglichen soll.

Zudem wird empfohlen, dass große Unternehmen und Finanzinstitute ihre Anfragen an KMU möglichst auf diesen Standard stützen.

Verknüpfung mit anderen Entwicklungen

Bereits im Februar 2025 hatte die Kommission mit dem Omnibus I-Paket vorgeschlagen, die verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung auf Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten zu begrenzen. Für kleinere Unternehmen wurde ein freiwilliger Standard angekündigt - die heutige Empfehlung ist ein Zwischenschritt auf dem Weg dorthin.

Wichtig: Der finale delegierte Rechtsakt kann inhaltlich noch vom heutigen Vorschlag abweichen.

Schutzfunktion für KMU

Die Empfehlung enthält einen wichtigen Hinweis: Der freiwillige KMU-Standard soll als Obergrenze für Informationsanforderungen in der Lieferkette dienen. Das heißt: Unternehmen, die nicht unter die CSRD fallen, sollen durch den neuen Standard vor übermäßigen Berichtspflichten durc hgrößere Geschäftspartner geschützt werden.

Potenzielle Vorteile für KMU

Die Anwendung des freiwilligen Standards kann KMU helfen:

  • ihre Nachhaltigkeitsleistung zu erfassen und zu verbessern,

  • den Zugang zu nachhaltigen Finanzierungen zu erleichtern,

  • strategische Resilienz und Wettbewerbsfähigkeit auszubauen,

  • standardisierte Daten für unterschiedliche Stakeholder bereitzustellen.

Quelle / Eckdaten

👉 Link zum Dokument

📅 Veröffentlichung

30. Juli 2025

Art des Dokuments

Empfehlung

Herausgeber

Europäische Kommission

Thema

Nachhaltigkeitsberichterstattung / freiwilliger Standard für KMU

⚖️ Rechtsrahmen

CSRD, Omnibus I, delegierter Rechtsakt in Vorbereitung

Beteiligte Organisation

EFRAG (Standardentwicklung)

Status

Empfehlung veröffentlicht; formale Annahme des delegierten Rechtsakts folgt


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