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Omnibus-Paket zur Nachhaltigkeit

Aktualisiert: 20. März

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Am 26. Februar 2025 hat die Europäische Kommission das "Omnibus-I-Paket" (Entwurf) zur Nachhaltigkeit veröffentlicht. Ziel ist es, die Berichtspflichten aus der Nachhaltigkeitsberichterstattungsrichtlinie (CSRD) und der Taxonomie-Verordnung sowie die Sorgfaltsplfichten aus der Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) zu vereinfachen.



Fristverlängerungen: mehr Zeit für die Umsetzung


Nachhaltigkeitsberichterstattung:
  • Unternehmen, die bisher nicht der NFRD (Non-Financial Reporting Directive) unterlagen, müssen die neuen Regeln erst ab dem 1. Januar 2028 umsetzen.

  • Für börsennotierte KMU, kleine Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen gilt die Verpflichtung ab dem 1. Januar 2029.


Lieferkettenrichtlinie:
  • Die Mitgliedstaaten erhalten ein Jahr mehr Zeit für die nationale Umsetzung, bis zum 26. Juli 2027.

  • Die gestaffelte Einführung der Sorgfaltspflichten beginnt für Unternehmen mit 3.000 Mitarbeitenden und 900 Mio. Euro Umsatz ab 2029, für Unternehmen mit 1.000 Mitarbeitenden und 450 Mio. Euro Umsatz ab 2030.



Anpassungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung


Erhöhung der Schwellenwerte:
  • Das Beschäftigungskriterium wird auf 1.000 Mitarbeitende angehoben.

  • Mindestens eines der bisherigen finanziellen Kriterien (Bilanzsumme > 25 Mio. Euro oder Nettoumsatz > 50 Mio. Euro) muss weiterhin erfüllt sein.

  • Durch diese Anhebung reduziert sich automatisch auch der Anwendungsbereich der EU-Taxonomie.


Reduzierte Berichtspflichten in der Wertschöpfungskette:
  • Unternehmen müssen nur noch Nachhaltigkeitsdaten von anderen CSRD-pflichtigen Firmen einholen.


Vereinfachte Berichtsstandards:
  • Die bestehenden Nachhaltigkeitsberichtsstandards (ESRS) sollen aktualisiert und vereinfacht werden

  • Unklare Begriffe werden präzisiert, die Anzahl der Datenpunkte reduziert.

  • Ein freiwilliger Standard für KMU (VSME) wird eingeführt, um kleineren Unternehmen Berichtsanforderungen zu erleichtern.

  • Sektorspezifische Standards entfallen.

  • Die geplante Umstellung auf eine "hinreichende Prüfungssicherheit" wird gestrichen.


Wie geht es weiter?

Der Gesetzgebungsvorschlag muss noch vom Europäischen Parlament und dem Rat der EU angenommen werden. Die Kommission drängt auf eine schnelle Verabschiedung der Fristverlängerungen, während die materiellen Änderungen in einem regulären Gesetzgebungsverfahren beschlossen werden sollen. Die neuen Berichtsstandards sollen bis spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten der Fristverlängerung überarbeitet werden.


Conclusio

Mit dem Omnibus-I-Paket setzt die Kommission ihr Versprechen zur Bürokratieentlastung zumindest teilweise um. Unternehmen profitieren von größerer Rechtssicherheit und reduzeirten Berichtspflichten.

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