AMLA geht einen wichtigen Schritt in Richtung harmonisierte Aufsicht
- Erika Leitgeb
- 6. Jan.
- 3 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 10. Jan.
Die Anti-Money Laundering Authority (AMLA) hat am 18. Dezember 2025 zwei finale Regulatory Technical Standards (RTS) zur gemeinsamen Methodik der Risikobewertung sowie einen Implementing Technical Standard (ITS) zur Zusammenarbeit bei der direkten Aufsicht veröffentlicht. Für den ITS-Entwurf läuft die Konsultationsfrist bis zum 27. Januar 2026.

Gemeinsame Risikobewertungsmethodik für die gesamte EU
Mit den finalen RTS wird erstmals ein harmonisierter Ansatz zur Bewertung von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken (ML/TF) in der gesamten Europäischen Union etabliert. Der RTS zur Risikobewertung definiert einheitliche Datenpunkte und Kriterien, die alle nationalen Aufsichtsbehörden zur Bewertung der von ihnen beaufsichtigten Verpflichteten heranziehen werden.
Wesentliche Elemente der Risikobewertungsmethodik:
Standardisierte Datenpunkte für die konsistente Risikoeinschätzung
Gemeinsame Bewertungskriterien für ML/TF-Risiken über alle Mitgliedstaaten hinweg
Einheitliches Verständnis zwischen AMLA und nationalen Behörden
Unmittelbare Geltung nach Genehmigung durch die Europäische Kommission
Auswahlverfahren für die direkte AMLA-Aufsicht
Der zweite finale RTS zur Auswahl von Verpflichteten für die direkte AMLA-Aufsicht wendet dieselben Datenpunkte und Kriterien an, um festzulegen, nach welchen Maßstäben die AMLA Unternehmen für ihre direkt Beaufsichtigung auswählen wird. Dies gewährleistet, dass sowohl die Risikoeinschätzung der nationalen Behörden als auch die Auswahlentscheidungen der AMLA auf derselben methodischen Grundlage basieren.
Die Harmonisierung führt zu einem kohärenten europäischen Aufsichtssystem, in dem alle Beteiligten mit denselben Risikodefinitionen und -bewertungen arbeiten. Dies erhöht nicht nur die Robustheit der AML/CFT-Aufsicht, sondern schafft auch mehr Rechtssicherheit und Vergleichbarkeit für beaufsichtigte Institute.
Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden und AMLA - Konsultation läuft
Der zur Konsultation gestellte ITS-Entwurf regelt die praktische Zusammenarbeit zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden und der AMLA ab 2028, wenn die Behörde mit der direkten Beaufsichtigung ausgewählter Finanzinstitute beginnt. Interessierte Stakeholder können bis zum 27. Januar 2026 Stellung nehmen.
Kernelemente der Zusammenarbeit:
Zeitplan und Ablauf des Auswahlverfahrens für direkt zu beaufsichtigende Verpflichtete
Beginn des Auswahlprozesses spätestens 2027
Regelungen zur Datenmeldung der Institute an nationale Behörden
Prozesse zur Übertragung von Aufsichtsaufgaben und -befugnissen zwischen nationalen Behörden und AMLA
Der ITS schafft damit den operativen Rahmen für einen reibungslosen Übergang zur dualen Aufsichtsstruktur, in der die AMLA und nationale Behörden effektiv zusammenarbeiten.
Bedeutung für die Aufsichtspraxis
Diese Entwicklung markiert einen Wendepunkt in der europäischen Geldwäscheaufsicht. Durch die Standardisierung der Risikobewertung wird die bisherige Fragmentierung der nationalen Aufsichtsansätze überwunden. Alle Aufsichtsbehörden werden künftig mit denselben Werkzeugen und Maßstäben arbeiten, was grenzüberschreitende Zusammenarbeit erleichtert und unterschiedliche Auslegungen vermeidet.
Für beaufsichtigte Institute bedeutet dies mehr Planungssicherheit bezüglich der Aufsichtserwartungen, unabhängig davon, ob sie von einer nationalen Behörde oder direkt von der AMLA beaufsichtigt werden.
💡 Hinweis für kleine und nicht komplexe Institute:
Auch wenn Ihr Institut voraussichtlich nicht zur direkten AMLA-Aufsicht ausgewählt wird, sollten Sie die Entwicklungen aufmerksam verfolgen. Die neuen Risikobewertungskriterien werden auch von Ihrer nationalen Aufsichtsbehörde angewendet. Nutzen Sie die laufende Konsultationsphase zum ITS, um sich mit den vorgeschlagenen Kooperationsregelungen vertraut zu machen. Prüfen Sie, welche Datenmeldepflichten auf Ihr Institut zukommen könnten und wie sich der Übergang der Aufsichtsverantwortung praktisch gestalten wird. Eine frühzeitige Anpassung Ihrer Risikobewertungsprozesse an die neue Methodik kann Ihnen helfen, bei künftigen Aufsichtsprüfungen gut vorbereitet zu sein.
Quelle / Eckdaten
RTS zur Risikobewertung
👉 Link zum Dokument | |
📅 Veröffentlichung | 18. Dezember 2025 |
Art des Dokuments | Regulatory Technical Standards (RTS) |
Herausgeber | Anti-Money Laundering Authority (AMLA) |
⚖️ Rechtsgrundlage | EU AML/CFT-Verordnung (EU) 2024/1620 |
Adressaten | Nationale Aufsichtsbehörden, Verpflichtete |
✅ Status | Finale Entwurfsfassung |
📅 Konsultationsfrist | Abgeschlossen |
📅 Datum Erstanwendung | Nach Genehmigung durch EU-Kommission |
RTS zur Auswahlmethode
👉 Link zum Dokument | |
📅 Veröffentlichung | 18. Dezember 2025 |
Art des Dokuments | Regulatory Technical Standards (RTS) |
Herausgeber | Anti-Money Laundering Authority (AMLA) |
⚖️ Rechtsgrundlage | EU AML/CFT-Verordnung (EU) 2024/1620 |
Adressaten | Nationale Aufsichtsbehörden, AMLA |
✅ Status | Finale Entwurfsfassung |
📅 Konsultationsfrist | Abgeschlossen |
📅 Datum Erstanwendung | Nach Genehmigung durch EU-Kommission |
ITS zur Zusammenarbeit
👉 Link zum Dokument | |
📅 Veröffentlichung | 18. Dezember 2025 |
Art des Dokuments | Implementing Technical Standards (RTS) |
Herausgeber | Anti-Money Laundering Authority (AMLA) |
⚖️ Rechtsgrundlage | EU AML/CFT-Verordnung (EU) 2024/1620 |
Adressaten | Nationale Aufsichtsbehörden, AMLA, Verpflichtete |
✅ Status | Konsultationsentwurf |
📅 Konsultationsfrist | bis 27. Januar 2026 |
📅 Datum Erstanwendung | Voraussichtlich ab 2027/2028 |



