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AMLA geht einen wichtigen Schritt in Richtung harmonisierte Aufsicht

Aktualisiert: 10. Jan.

Die Anti-Money Laundering Authority (AMLA) hat am 18. Dezember 2025 zwei finale Regulatory Technical Standards (RTS) zur gemeinsamen Methodik der Risikobewertung sowie einen Implementing Technical Standard (ITS) zur Zusammenarbeit bei der direkten Aufsicht veröffentlicht. Für den ITS-Entwurf läuft die Konsultationsfrist bis zum 27. Januar 2026.

Gemeinsame Risikobewertungsmethodik für die gesamte EU

Mit den finalen RTS wird erstmals ein harmonisierter Ansatz zur Bewertung von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken (ML/TF) in der gesamten Europäischen Union etabliert. Der RTS zur Risikobewertung definiert einheitliche Datenpunkte und Kriterien, die alle nationalen Aufsichtsbehörden zur Bewertung der von ihnen beaufsichtigten Verpflichteten heranziehen werden.

Wesentliche Elemente der Risikobewertungsmethodik:

  • Standardisierte Datenpunkte für die konsistente Risikoeinschätzung

  • Gemeinsame Bewertungskriterien für ML/TF-Risiken über alle Mitgliedstaaten hinweg

  • Einheitliches Verständnis zwischen AMLA und nationalen Behörden

  • Unmittelbare Geltung nach Genehmigung durch die Europäische Kommission

Auswahlverfahren für die direkte AMLA-Aufsicht

Der zweite finale RTS zur Auswahl von Verpflichteten für die direkte AMLA-Aufsicht wendet dieselben Datenpunkte und Kriterien an, um festzulegen, nach welchen Maßstäben die AMLA Unternehmen für ihre direkt Beaufsichtigung auswählen wird. Dies gewährleistet, dass sowohl die Risikoeinschätzung der nationalen Behörden als auch die Auswahlentscheidungen der AMLA auf derselben methodischen Grundlage basieren.

Die Harmonisierung führt zu einem kohärenten europäischen Aufsichtssystem, in dem alle Beteiligten mit denselben Risikodefinitionen und -bewertungen arbeiten. Dies erhöht nicht nur die Robustheit der AML/CFT-Aufsicht, sondern schafft auch mehr Rechtssicherheit und Vergleichbarkeit für beaufsichtigte Institute.

Zusammenarbeit zwischen nationalen Behörden und AMLA - Konsultation läuft

Der zur Konsultation gestellte ITS-Entwurf regelt die praktische Zusammenarbeit zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden und der AMLA ab 2028, wenn die Behörde mit der direkten Beaufsichtigung ausgewählter Finanzinstitute beginnt. Interessierte Stakeholder können bis zum 27. Januar 2026 Stellung nehmen.

Kernelemente der Zusammenarbeit:

  • Zeitplan und Ablauf des Auswahlverfahrens für direkt zu beaufsichtigende Verpflichtete

  • Beginn des Auswahlprozesses spätestens 2027

  • Regelungen zur Datenmeldung der Institute an nationale Behörden

  • Prozesse zur Übertragung von Aufsichtsaufgaben und -befugnissen zwischen nationalen Behörden und AMLA

Der ITS schafft damit den operativen Rahmen für einen reibungslosen Übergang zur dualen Aufsichtsstruktur, in der die AMLA und nationale Behörden effektiv zusammenarbeiten.

Bedeutung für die Aufsichtspraxis

Diese Entwicklung markiert einen Wendepunkt in der europäischen Geldwäscheaufsicht. Durch die Standardisierung der Risikobewertung wird die bisherige Fragmentierung der nationalen Aufsichtsansätze überwunden. Alle Aufsichtsbehörden werden künftig mit denselben Werkzeugen und Maßstäben arbeiten, was grenzüberschreitende Zusammenarbeit erleichtert und unterschiedliche Auslegungen vermeidet.

Für beaufsichtigte Institute bedeutet dies mehr Planungssicherheit bezüglich der Aufsichtserwartungen, unabhängig davon, ob sie von einer nationalen Behörde oder direkt von der AMLA beaufsichtigt werden.

💡 Hinweis für kleine und nicht komplexe Institute:

Auch wenn Ihr Institut voraussichtlich nicht zur direkten AMLA-Aufsicht ausgewählt wird, sollten Sie die Entwicklungen aufmerksam verfolgen. Die neuen Risikobewertungskriterien werden auch von Ihrer nationalen Aufsichtsbehörde angewendet. Nutzen Sie die laufende Konsultationsphase zum ITS, um sich mit den vorgeschlagenen Kooperationsregelungen vertraut zu machen. Prüfen Sie, welche Datenmeldepflichten auf Ihr Institut zukommen könnten und wie sich der Übergang der Aufsichtsverantwortung praktisch gestalten wird. Eine frühzeitige Anpassung Ihrer Risikobewertungsprozesse an die neue Methodik kann Ihnen helfen, bei künftigen Aufsichtsprüfungen gut vorbereitet zu sein.

Quelle / Eckdaten

RTS zur Risikobewertung

👉 Link zum Dokument

📅 Veröffentlichung

18. Dezember 2025

Art des Dokuments

Regulatory Technical Standards (RTS)

Herausgeber

Anti-Money Laundering Authority (AMLA)

⚖️ Rechtsgrundlage

EU AML/CFT-Verordnung (EU) 2024/1620

Adressaten

Nationale Aufsichtsbehörden, Verpflichtete

Status

Finale Entwurfsfassung

📅 Konsultationsfrist

Abgeschlossen

📅 Datum Erstanwendung

Nach Genehmigung durch EU-Kommission

RTS zur Auswahlmethode

👉 Link zum Dokument

📅 Veröffentlichung

18. Dezember 2025

Art des Dokuments

Regulatory Technical Standards (RTS)

Herausgeber

Anti-Money Laundering Authority (AMLA)

⚖️ Rechtsgrundlage

EU AML/CFT-Verordnung (EU) 2024/1620

Adressaten

Nationale Aufsichtsbehörden, AMLA

Status

Finale Entwurfsfassung

📅 Konsultationsfrist

Abgeschlossen

📅 Datum Erstanwendung

Nach Genehmigung durch EU-Kommission

ITS zur Zusammenarbeit

👉 Link zum Dokument

📅 Veröffentlichung

18. Dezember 2025

Art des Dokuments

Implementing Technical Standards (RTS)

Herausgeber

Anti-Money Laundering Authority (AMLA)

⚖️ Rechtsgrundlage

EU AML/CFT-Verordnung (EU) 2024/1620

Adressaten

Nationale Aufsichtsbehörden, AMLA, Verpflichtete

Status

Konsultationsentwurf

📅 Konsultationsfrist

bis 27. Januar 2026

📅 Datum Erstanwendung

Voraussichtlich ab 2027/2028


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