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BaFin und FIU veröffentlichen aktualisierte Orientierungshilfe zu Verdachtsmeldungen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (Financial Intelligence Unit, FIU) haben am 28. November 2025 eine aktualisierte Fassung ihrer Orientierungshilfe zu Verdachtsmeldungen veröffentlicht. Die überarbeitete Version berücksichtigt Anmerkungen aus dem Privatsektor und wurde um praktische Anwendungsbeispiele ergänzt.

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Hintergrund der Aktualisierung

Bereits im November 2024 hatten BaFin und FIU eine erste Fassung der Orientierungshilfe veröffentlicht, um die Begriffe "Unverzüglichkeit" und "Vollständigkeit" bei Verdachtsmeldungen nach § 43 Absatz 1 des Geldwäschegesetzes (GwG) zu präzisieren. Die nun aktualisierte Version reagiert auf Rückmeldungen der Praxis und soll durch konkrete Anwendungsbeispiele die Umsetzung im Tagesgeschäft der Verpflichteten erleichtern.

Die Orientierungshilfe ergänzt die bisherigen Veröffentlichungen von FIU und BaFin und basiert auf den Auslegungs- und Anwendungshinweisen (AuA) zum GwG der BaFin sowie den Allgemeinen Anforderungen an die Darstellung des Sachverhalts (Finanzsektor) der FIU.

Präzisierung der zentralen Begriffe

Unverzüglichkeit der Meldung

Ein meldepflichtiger Sachverhalt liegt vor, wenn Tatsachen auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung hindeuten. Die Orientierungshilfe konkretisiert, dass Verpflichtete bei Vorliegen eines Verdachts die Meldung grundsätzlich unverzüglich, das heißt am selben oder spätestens am nächsten Werktag, abgeben müssen. Eine längere Frist ist nur zulässig, wenn zusätzliche Zeit zur Aufnahme von Hintergrundinformationen sowie zur Beschreibung der Geschäftsbeziehung und Transaktion erforderlich ist.

Vollständigkeit der Verdachtsmeldung

Die Orientierungshilfe verdeutlicht die Erwartungen an den Inhalt einer Verdachtsmeldung. Eine vollständige Meldung muss alle verfügbaren Informationen enthalten, die für die Bewertung des Sachverhalts durch die FIU relevant sind, einschließlich der konkreten Tatsachen, die den Verdacht begründen, sowie aller Angaben zu beteiligten Personen und Transaktionen.

Praktische Anwendungsbeispiele

Die aktualisierte Fassung der Orientierungshilfe wurde gezielt um praxisnahe Anwendungsbeispiele erweitert. Diese sollen Verpflichteten helfen, die abstrakten Anforderungen besser in konkrete Handlungsschritte zu übersetzen und typische Situationen aus dem Bankalltag rechtssicher zu handhaben.

Zweifelsfallregelung bleibt bestehen

Herrscht Unsicherheit darüber, ob die Voraussetzungen für eine Meldung nach § 43 Absatz 1 Satz 1 GwG erfüllt sind, gilt weiterhin die Grundregel: Das Institut muss im Zweifel eine Verdachtsmeldung abgeben. Diese Regelung ist bereits in den AuA im Allgemeinen Teil unter Ziffer 10.3 verankert.

Bedeutung der Verdachtsmeldepflicht

Die Pflicht zur Verdachtsmeldung ist ein entscheidender Baustein im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und zählt zu den Hauptpflichten des Geldwäschegesetzes. Verstöße gegen diese Pflicht können mit Bußgeldern geahndet werden, was die Bedeutung einer ordnungsgemäßen Umsetzung unterstreicht.

Kontext der Aktualisierung

Die Überarbeitung der Orientierungshilfe erfolgt vor dem Hintergrund der im November 2024 aktualisierten Auslegungs- und Anwendungshinweise zum GwG, die seit dem 1. Februar 2025 gelten. Die BaFin passt ihre Vorgaben damit schrittweise an das europäische Anti-Geldwäsche-Paket an, das im April 2024 auf EU-Ebene verabschiedet wurde und verschiedene Geltungszeitpunkte zwischen Dezember 2024 und Juli 2027 vorsieht.

💡 Hinweis für kleine und nicht komplexe deutsche Institute:

Die aktualisierten Anwendungsbeispiele in der Orientierungshilfe sollten Sie unbedingt in Ihre internen Schulungsunterlagen aufnehmen. Nutzen Sie diese konkreten Fälle, um Ihren Mitarbeitern die Anforderungen an Unverzüglichkeit und Vollständigkeit anschaulich zu vermitteln. Überprüfen Sie Ihre internen Prozesse dahingehend, ob die Kommunikationswege zwischen Front-Office und Geldwäschebeauftragten eine Meldung innerhalb der geforderten Fristen realistisch ermöglichen. Dokumentieren Sie alle Entscheidungsprozesse zu Verdachtsmeldungen nachvollziehbar - auch wenn Sie sich nach sorgfältiger Prüfung gegen eine Meldung entscheiden.

Im Zweifelsfall gilt weiterhin: Eine Verdachtsmeldung zu viel ist besser als eine zu wenig. Die praktischen Beispiele der aktualisierten Orientierungshilfe können Ihnen helfen, Grenzfälle besser einzuordnen und Ihre Entscheidungssicherheit zu erhöhen.

Quelle / Eckdaten

👉 Link zum Dokument

📅 Veröffentlichung

28. November 2025 (Aktualisierung der Version vom 29. November 2024)

Art des Dokuments

Orientierungshilfe

Herausgeber

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und Financial Intelligence Unit (FIU)

⚖️ Rechtsgrundlage

§ 43 Absatz 1 Geldwäschegesetz (GwG)

Adressaten

Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz (insbesondere Kreditinstitute, Finanzdienstleister, Zahlungsinstitute, E-Geld-Institute und sonstige Verpflichtete)

Status

Orientierungshilfe (ergänzend zu den Auslegungs- und Anwendungshinweisen zum GwG)

📅 Datum Erstanwendung

Sofort anwendbar


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