Basler Ausschuss: Klarstellung zur Behandlung von Mieteinnahmen im operationellen Risiko
- Erika Leitgeb
- 13. Juni
- 3 Min. Lesezeit
Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) hat am 11. Juni 2025 einen technischen Änderungsvorschlag zur Konsultation gestellt, um eine Inkonsistenz im Standardansatz für das operationelle Risiko zu beheben. Es geht konkret um die Behandlung von Mieteinnahmen aus Investmentimmobilien, die in der Berechnung des Business Indicators (BI) bislang nicht eindeutig zugeordnet waren.

Hintergrund: Der Business Indicator im Standardansatz
Im Rahmen des standardisierten Ansatzes für das operationelle Risiko (Standardised Approach, SA) nach Basel III basiert die Kapitalanforderung auf dem sogenannten Business Indicator (BI). Dieser ist in drei Hauptkomponenten unterteilt:
Zinserträge (inkl. Leasing)
Dienstleistungserträge
Sonstige operative Erträge
Laut OPE10.2 (Tabelle 1) zählen "Mieteinnahmen aus Investmentimmobilien" bislang zu den typischen Unterpositionen der Kategorie "sonstige operative Erträge". Gleichzeitig besagt der Standard aber, dass "Erträge aus operativem Leasing" aus dieser Kategorie ausgeschlossen werden sollen. Diese Mieteinnahmen entstehen in der Praxis jedoch häufig aus operativen Leasingverträgen, was zu einer klassifikatorischen Inkonsistenz führt.
Vorgeschlagene Änderungen
Der Basler Ausschuss schlägt zwei präzise Klarstellungen in Tabelle 1 von OPE10.2 vor:
Streichung der "Mieteinnahmen aus Investmentimmobilien" aus den typischen Unterpositionen der Rubrik "sonstige operative Erträge"
Anpassung der Definition von Zinserträgen: Diese soll ausdrücklich auch Erträge aus operativem und finanziellem Leasing sowie Gewinne aus Leasinggütern umfassen.
Mit dieser Änderung wird sichergestellt, dass:
Einnahmen aus operativem Leasing korrekt unter den Zinserträgen subsumiert werden,
die Rubrik "sonstige operative Erträge" auf Erträge mit höherer Volatilität beschränkt bleibt,
und der Business Indicator (BI) dadurch risikoadäquater den Kapitalbedarf abbildet.
Auswirkungen für Institute
Die präzise Zuordnung von Leasing- und Mieteinnahmen ist nicht bloß buchhalterischer Natur, sondern hat direkte Auswirkungen auf die Eigenmittelanforderungen. Da der Business Indicator in die Berechnung der Business Indicator Component (BIC) und den Internal Loss Multiplier (ILM) eingeht, können falsche Kategorisierungen zu:
einer Überschätzung oder Unterschätzung des operationellen Risikos,
und damit zu zu hohen oder zu niedrigen Kapitalanforderungen führen.
Eine klarere Abgrenzung trägt somit zur Vergleichbarkeit und Konsistenz zwischen Instituten bei.
Weitere Inhalte: FAQ zum Kreditrisiko
Neben der Konsultation zum operationellen Risiko hat das BCBS außerdem aktualisierte FAQ zum Standardansatz für das Kreditrisiko veröffentlicht. Diese wurden dem Basel-Rahmenwerk informativ als Anhang beigefügt, ohne neue verpflichtende Anforderungen.
Fazit
Die vorgestellten Änderungen des Basler Ausschusses stellen eine gezielte Korrektur dar, um Klarheit und Konsistenz bei der Behandlung von Mieteinnahmen aus Investmentimmobilien im Rahmen des Standardansatzes für das operationelle Risiko zu schaffen. Für Banken bedeutet dies nicht nur eine potenzielle Neuordnung im Business Indicator, sondern auch eine Gelegenheit, eigene Klassifizierungspraktiken zu überprüfen und möglcihe Auswirkungen auf die Kapitalunterlegung zu analysieren. Die Konsultation bietet zudem einen Rahmen, um praktische Rückmeldungen aus der Aufsichtspraxis einzubringen und zur Weiterentwicklung des Baseler Regelwerks beizutragen.
💡Hinweis für Institute:
Für Institute ist es ratsam, die bestehende Kategorisierung von Mieteinnahmen im Rahmen des Business Indicators (BI) zu überprüfen, insbesondere wenn diese Erträge aus Investmentimmobilien stammen, die operative verleast sind. Da die Konsultation darauf abzielt, genau solche Einnahmen künftig den Zinserträgen zuzuordnun, könnte dies Auswirkungen auf die Zusammensetzung des BI, den daraus abgeleiteten Business Indicator Component (BIC) sowie auf den Internal Loss Multiplier (ILM) haben. Eine korrekte Einordnung ist entscheidend, um Kapitalanforderungen für das operationelle Risiko risikoadäquat abzubilden. Darüber hianus sollten Institute die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen bis zum 25. Juli 2025 nutzen, um etwaige Anwendungsfragen oder branchenspezifische Besonderheiten einzubringen.
Quelle & Eckdaten
👉 Link zum Dokument | |
Art des Dokuments | Konsultationspapier |
📆 Veröffentlichung | 10. Juni 2025 |
Herausgeber | Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) |
Thema | Kategorisierung von Mieteinnahmen im Business Indicator (BI) - operatives Risiko |
✅ Status | In Konsultation bis 25. Juli 2025 |



