top of page
Blog


Operationelles Risiko: Bestehende Meldepflichten bleiben bis 31.12.2026 in Kraft
Die Europäische Kommission hat am 8. Dezember 2025 die Durchführungsverordnung (EU) 2025/2475 veröffentlicht, die im Amtsblatt der Europäischen Union am 9. Dezember 2025 erschienen ist. Diese Verordnung ändert die technischen Durchführungsstandards der Durchführungsverordnung (EU) 2024/3117 bezüglich der aufsichtlichen Meldungen von Instituten im Bereich des operationellen Risikos. Hintergrund: CRR 3 und neue Meldestandards Die Änderungen der Eigenkapitalverordnung (CRR, Vero
vor 6 Tagen2 Min. Lesezeit


Neue EBA-Standards für operationelle Risikoverluste: Harmonisierte Taxonomie und vereinfachte Berechnungen
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat am 4. August 2025 drei finale Entwürfe von technischen Regulierungsstandards (RTS) zu...
6. Aug.3 Min. Lesezeit


Basler Ausschuss: Klarstellung zur Behandlung von Mieteinnahmen im operationellen Risiko
Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (BCBS) hat am 11. Juni 2025 einen technischen Änderungsvorschlag zur Konsultation gestellt, um...
13. Juni3 Min. Lesezeit


CRR III: Berechnung des Bruttoverlusts
Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat kürzlich neue Questions and Answers (Q&A) veröffentlicht, die Klarheit darüber schaffen...
23. Apr.2 Min. Lesezeit
bottom of page
