AML-Paket: EBA startet Konsultation zu ersten RTS-Entwürfen
- Erika Leitgeb
- 6. März
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 22. Mai
Die EBA legt erste Entwürfe für technische Standards zur Umsetzung des neuen EU-Antigeldwäsche-Pakets vor.

Hintergrund
Mit dem EU-Antigeldwäsche-Paket wurden zentrale Reformen im Bereich der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung angestoßen. Es bestehen aus der Richtlinie (EU) 2024/1640 (6. Antigeldwäsche-RL), der Verordnung (EU) 2024/1624 (Antigeldwäsche-VO) und der Verordnung (EU) 2024/1620 (AMLA-VO), die unter anderem die Einrichtung der neuen EU-Behörde AMLA vorsieht.
Am 6. März 2025 hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) eine öffentliche Konsultation zu vier Entwürfen für regulatorische technische Standards (RTS) eröffnet. Die Entwürfe dienen der operativen Umsetzung wesentlicher Elemente des neuen Regimes.
Ziel der technischen Standards
Die RTS konkretisieren, wie Finanzinstitute und Aufsichtsbehörden die neuen Anforderungen umsetzen sollen. Rechtsgrundlage sind Mandate der Europäischen Kmmission vom 12. März 2024 auf Basis folgender Vorschriften:
Art. 40 Abs. 2 der 6. Antigeldwäsche-Richtlinie
Art. 53 Abs. 10 der 6. Antigeldwäsche-Richtlinie
Art. 12 Abs. 7 der AMLA-Verordnung
Art. 28 Abs. 1 der AML-Verordnung
Inhalte der RTS im Überblick
Die im Rahmen der AMLA-Verordnung und der 6. AML-RL vorgeschlagenen technischen Standards konzentrieren sich auf folgende Aspekte:
Direkte Aufsicht durch AMLA
Die neue Europäische Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AMLA) soll künftig bestimmte Institute direkt beaufsichtigen. Die RTS legen fest, nach welchen Kriterien diese Auswahl erfolgt:
Zunächst sollen Institute mit grenzüberschreitenden Geschäftsmodellen identifiziert werden. Anschließend kommt eine harmonisierte Risikomethodik zum Einsatz, um deren Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken zu bewerten.
Risikobewertung durch nationale Behörden
Die EBA schlägt eine harmonisierte Methodik vor, die alle nationalen Aufsichtsbehörden anwenden müssen, um die inhärenten Risiken eines Instituts, die Qualität der internen Kontrollen und die verbleibenden Restrisiken zu bewerten. Dieser Ansatz soll sicherstellen, dass Risikobewertungen von Aufsichtsbehörden auf EU-Ebene vergleichbar sind. Zudem sollen regulatorische belastungen für grenzüberschreitend tätige Institute verringert werden, indem die Informationsanforderungen der verschiedenen Aufsichtsbehörden angeglichen werden.
Umfang und Qualität der erforderlichen Informationen zur Kundenüberprüfung
Die EBA schlägt ein Rahmenwerk vor, das es den Instituten ermöglicht, einen flexiblen, aber regelkonformen Ansatz zur Kundenüberprüfung zu wählen. Beispielsweise listet die EBA verschiedene Arten von Dokumenten und Informationsquellen auf, die Institute konsultieren sollten, anstatt spezifische Dokumente und Quellen verbindlich vorzugeben. Dies soll eine effektive Umsetzung gewährleisten und gleichzeitig die Einhaltungskosten begrenzen.
Kriterien für Sanktionen und Verwaltungsmittel
Die EBA definiert Indikatoren und Kriterien für die Festsetzung von Geldstrafen oder Verwaltungsmaßnahmen, einschließlich der Entwicklung einer Methodik für wiederkehrende Strafzahlungen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass Verstöße gegen Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsvorschriften in der gesamten EU einheitlich bewertet und Sanktionen verhältnismäßig, abschreckend und wirksam gestaltet werden.
Nächste Schritte
Die Konsultation ist bis zum 6. Juni 2025 geöffnet. Die EBA wird die finalen regulatorischen technischen Standards am 31. Oktober 2025 der Europäischen Kommission vorlegen
Quelle & Eckdaten
👉 Link zum Dokument | |
Art des Dokuments | RTS |
📅 Veröffentlichung | 6. März 2025 |
✅ Status | In Konsultation |
Herausgeber | Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) |
📅 Konsultationsfrist | bis 6. Juni 2025 |
📅 Finale RTS geplant am | 31. Oktober 2025 |
📅 Anwendbar ab | 10 Juli 2027 (mit Geltung des EU-AML-Pakets) |
Rechtsgrundlagen | Richtlinie (EU) 2024/1640, VO (EU) 2024/1624, VO (EU) 2024/1620 |