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Geldwäschebekämpfung: Änderungen an der Empfehlung 1 der FATF-GAFI

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Die Financial Action Task Force (FATF-GAFI) gibt bekannt, dass sie die Aktualisierung ihrer Empfehlungen zu Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche veröffentlicht und die Aktualisierung des dazugehörigen Leitfadens zu Maßnahmen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Betrug sowie zur finanziellen Inklusion zur Konsultation gestellt hat.


Insbesondere hat die FATF auf der Plenarsitzung vom 18. bis 21. Februar 2025 die Änderungen an Empfehlung 1 und ihrer Auslegungshinweise (in Bezug auf die Risikobewertung und die Anwendung eines risikobasierten Ansatzes) mit entsprechenden Änderungen an den Auslegungshinweisen zu den Empfehlungen 10 (Kundensorgfaltspflicht) und 15 (neue Technologien) sowie die dazugehörigen Definitionen im Glossar verabschiedet.


Es wird daran erinnert, dass die FATF-Empfehlungen einen umfassenden und kohärenten Rahmen von Maßnahmen definieren, die die Länder ergreifen sollten, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie die Finanzierung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen zu bekämpfen.


Der aktualisierte Leitfaden, der zur öffentlichen Konsultation gestellt wurde, spiegelt die kürzlich verabschiedeten Änderungen der GAFI-Standards wider, wobei ein stärkerer Fokus auf Verhältnismäßigkeit und vereinfachte Maßnahmen im Rahmen des risikobasierten Ansatzes liegt; darüber hinaus:

  • aktualisiert er das Konzept und den Status der finanziellen Inklusion und ihre Relevanz für die finanzielle Integrität,

  • bietet er weitere Anleitungen und aktualisierte Beispiele für die Umsetzung des risikobasierten Ansatzes im AML/CFT-Regime, wobei der Schwerpunkt auf vereinfachten Maßnahmen in risikoarmen Szenarien liegt.


Insbesondere bitte die GAFI um Fallstudien zu maßgeschneiderten Maßnahmen, um die Erbringung von Finanzdienstleistungen in Nicht-Nidrigrisiko-Situationen wie Konfliktzonen zu ermöglichen, sowie um Maßnahmen zur Minderung der Risiken, die mit nicht-persönlichen Interaktionen verbunden sind, einschließlich der Anwendung von Technologien der künstlichen Intelligenz, um den Leitfaden weiter zu bereichern.


Die Konsultation endet am Freitag, dem 4. April 2025.


Für weitere Informationen siehe Link

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