KI-Kompetenz nach dem AI Act
- Erika Leitgeb
- 1. Feb.
- 2 Min. Lesezeit

Am 1. August 2024 ist der AI Act (Verordnung zur Künstlichen Intelligenz) in Kraft getreten. Ab dem 2. Februar 2025 gelten nun die ersten Bestimmungen, darunter auch die Verpflichtung zur KI-Kompetenz gemäß Art. 4 AI Act. Diese Regelung betrifft Unternehmen, die KI-gestützte Systeme entwickeln, bereitstellen oder eigenverantwortlich nutzen. Sie müssen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter:innen über ausreichende Kenntnisse im Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) verfügen.
Hintergrund: Die neue Schulungsverpflichtung
Art. 4 AI Act legt fest, dass Anbieter und Betreiber von KI-Systemen Maßnahmen ergreifen müssen, um sicherzustellen, dass ihr Personal und weitere Beteiligte über das notwendige Fachwissen verfügen. Dabei sollen technische Kenntnisse, Erfahrung, Ausbildung sowie der spezifische Kontext der KI-Anwendung berücksichtigt werden.
Konkret bedeutet dies eine Schulungsverpflichtung für alle, die mit betrieblich genutzten KI-Systemen arbeiten – sei es als interne Mitarbeiter:innen oder externe Dienstleister, die an der Entwicklung beteiligt sind.
Wer muss geschult werden?
Die Pflicht zur Schulung betrifft alle Personen mit Zugang zu KI-Systemen. Dabei ist die Gestaltung der Schulungsinhalte flexibel, sollte jedoch auf die jeweiligen Vorkenntnisse, Erfahrungen und Einsatzbereiche der Teilnehmenden abgestimmt werden. Ein einheitlicher KI-Kompetenz-Kern wird erwartet, doch im Detail sollten zielgruppenspezifische Schulungskonzepte entwickelt werden.
Praktische Umsetzung: Schritte für Unternehmen
Um die Anforderungen von Art. 4 AI Act zu erfüllen, sollten Unternehmen folgende Maßnahmen ergreifen:
Identifikation der Schulungspflichtigen – Wer arbeitet mit KI-Systemen?
Segmentierung der Schulungsteilnehmer:innen – Welche Gruppen mit ähnlichen Vorkenntnissen und Tätigkeiten lassen sich bilden?
Entwicklung passender Schulungsformate – Präsenztrainings, Webinare, E-Learning oder hybride Modelle.
Kontinuierliche Weiterbildung sicherstellen – Schulungen sollten regelmäßig überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden.
Fortlaufende Relevanz der KI-Kompetenz
Die Sicherstellung der „ausreichenden KI-Kompetenz“ muss spätestens bis zum 2. Februar 2025 erfolgen. Doch auch danach bleibt das Thema aktuell:
Fluktuation im Unternehmen: Neue Mitarbeiter:innen müssen entsprechend geschult werden.
Technologische Weiterentwicklung: Veraltete Kenntnisse erfordern regelmäßige Auffrischungskurse.
Anpassung an neue regulatorische Anforderungen: Weitere Vorschriften könnten folgen, die zusätzliche Schulungsmaßnahmen erforderlich machen.
Unternehmen sollten sich daher nicht nur auf die Erfüllung der einmaligen Schulungspflicht konzentrieren, sondern eine nachhaltige Strategie für den fortlaufenden Kompetenzaufbau entwickeln.



